1. Linke loben das Urteil

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    LANDKREIS (jb). Metin Duygu, Abgeordneter der Linken im Kreistag, begrüßt das sogenannte Schulbuch-Urteil des Landessozialgerichts in Celler. "Bildung ist keine Ware und darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein", teilt Duygu mit. Geklagt hatte eine Alfelderin. Nachdem deren Tochter in die Oberstufe gewechselt war, fielen über 200 Euro für Schulbücher an. Das JobCenter weigerte sich die Kosten zu übernehmen, denn es sah das Land Niedersachsen als Schulträger in der Pflicht. Dem widersprachen erst die Richter am Sozialgericht in Hildesheim und jetzt auch die Juristen in Celle. Schulbücher seien "laufender und unabweisbarer Bedarf" und damit vom JobCenter zu bezahlen. Stefan Jungblut, vorsitzender Richter beim Prozess in Celle, bezeichnete den Hartz IV-Regelsatz als "verfassungswidrige Unterdeckung des Existenzminimums". Darin seien weniger als drei Euro im Monat für "Bücher und Broschüren" vorgesehen. Die Klägerin hätte demnach vier Jahre sparen müssen, um die Kosten für ein Schuljahr decken zu können. Duygu erinnert daran, dass das ALG II den Betroffenen den notwendigen Lebensunterhalt sichern soll. Das ist angesichts der viel zu geringen Höhe der Regelleistung nicht möglich, weshalb die Linke schon seit langem fordert, Sanktionen sofort abzuschaffen und Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro zu ersetzen.

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