1. Ein Knall und schlimme Verletzungen

    Schussversuche auf eine Schweinerippe mit einer Schreckschusspistole

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    RINTELN (mk). Im April diesen Jahres schoss in Rinteln ein Beschuldigter einem Mann mit einer Schreckschusspistole aufgesetzt auf den Körper und danach ins Gesicht. Im Magazin der Waffe waren sogenannte Pfefferpatronen mit 120 Milligramm Pfeffersubstanz und einer Treibladung für die Wirksubstanz. Für die Waffe benötigt man beim Führen einen "Kleinen Waffenschein". Waffe und Patronen sind ab 18 Jahren allerdings frei verkäuflich. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ordnete an, die Gefährlichkeit der Waffe überprüfen zu lassen, um die möglichen Verletzungsmuster beim Einsatz solcher Waffen und Munition festzustellen. Das Ergebnis überraschte dann auch den Sachverständigen und Rechtsmediziner von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Dr. Thomas Rothämel. Die Herausforderung einer gutachterlichen Stellungnahme zu dieser Frage, die im Internet bereits vielfältig diskutiert und mit einigen Versuchen hinterlegt ist, nahm die MHH an. Unterstützung erhielt Rothämel dabei von der Polizeidirektion Hannover und dem Betreiber der dortigen Schießanlage. Auf der Indoor-Schießanlage, die über eine leistungsstarke Abzugsanlage für das austretende Pfeffergas verfügt, wurden Schussversuche mit der Täterwaffe auf eine Schweinerippe durchgeführt. Die Schwarte entspricht in etwa der der menschlichen Haut und entsprechende Vergleiche der Verletzungsmuster waren somit zu erwarten. Die 9 mm Walther P 22, im Lauf mit einem Querriegel gesperrt für Geschosse, riss ein Loch, dass sich komplett durch die Rippe bis auf die gegenüberliegende Seite fortsetzte. Die Wirkung war nach erster Einschätzung der am Versuch Beteiligten verheerend und hätte schwerste Verletzungen bei einem Menschen verursacht. Drei weitere Schüsse auf die Schwarte ergaben vergleichbare Ergebnisse. Dann kam die Originalmunition des Täters, die nach der Tat zusammen mit der Waffe beschlagnahmt wurde, zum Einsatz. Auch hier zeigte sich, dass die Treibladung für den Wirkstoff bei einem aufgesetzten Schuss auf nackter Haut zu schwersten Verletzungen führen würde. Doch wie verhält es sich, wenn sich zwei bis mehrere Lagen Stoff zwischen der Waffe und der Haut befinden? Rothämel simulierte auch dies. Zwei Lagen eines Baumwollstoffes wurden auf die Schwarte (Haut) gelegt und die Schussabgabe erfolgte wieder aufgesetzt. Dies ergab die größte aller bisherigen Wunden, erst beim Test mit vier und sechs Lagen Stoff wurden die Verletzungsmuster geringer. Abschließend wurden aus Abständen von zehn, fünf und zwei Zentimetern Schüsse abgegeben. Bei zehn Zentimetern hatten sich schwarze Pulverrückstände der Treibladung und den Wirkstoffes auf der ganzen Schwarte verteilt. Aus fünf Zentimetern Entfernung gab es kleine Verbrennungen und aus zwei Zentimetern kleine Hautveränderungen. Das Ergebnis wird von Rothämel noch in Form eines rechtsmedizinischen Gutachtens für das polizeiliche Ermittlungsverfahren ausgearbeitet. Doch schon eine erste Einschätzung ergab, dass allein der Gasdruck aus einer Schreckschusswaffe tödliche Verletzungen hervorrufen kann. Auch für den erfahrenen Schießtrainer und Betreiber der Schießanlage war das Ergebnis überraschend. Mit derart schwerwiegenden Verletzungsmustern hatte er im Vorfeld des Versuchs nicht gerechnet. Die Polizei Rinteln bedankt sich ausdrücklich bei der Rechtsmedizin Hannover und der Polizeidirektion Hannover für die Unterstützung. Foto: Polizei

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