1. Kannkinder anmelden

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    NIENSTÄDT/SEGGEBRUCH (di). Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2018 vollenden werden. Auf schriftlichen Antrag von Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 30. September 2018 sechs Jahre alt werden, wenn sie hierfür die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Grundschule Nienstädt führt die Anmeldung der Kannkinder nach telefonischer Vereinbarung unter 05721/ 2956 in der Zeit vom 15. November bis 16. November im Büro der Grundschule Nienstädt, Bahnhofstraße 1 in Nienstädt durch. Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch beziehungsweise eine Kopie der Geburtsurkunde mitzubringen.

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