1. Becker und Bachmann bei "Blaulicht-Konferenz"

    Informationen und Lobworte für Vertreter von Feuerwehren, Rettungsdiensten und THW

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    STADTHAGEN (pp). Zahlreiche Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und des THW sind der Einladung des Landtagsabgeordneten Karsten Becker (SPD) gefolgt, sich bei einer "Blaulicht-Konferenz" von Klaus-Peter Bachmann, dem Vizepräsidenten des Niedersächsischen Landtages und Feuerwehrpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, über die bisher erreichten Ziele und künftigen Perspektiven für die ehrenamtlichen Helfer in Niedersachsen informieren zu lassen.

    "Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes genießen in der Bevölkerung zu Recht hohes Ansehen. Sie leisten eine herausragende ehrenamtliche Arbeit und stehen Tag und Nacht bereit, um anderen Menschen in Notlagen zu helfen. Mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes sollten sie durch bessere Freistellungsmöglichkeiten, aber auch durch eine freiwillige Heraufsetzung der Altersgrenze auf 67 Jahre, unterstützt werden. Wegen der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Landtag kann das Gesetz in dieser Legislaturperiode aber leider nicht mehr verabschiedet werden", hatte Becker unter Bezug auf die ehemalige Grünen-Abgeordnete Elke Twesten, deren Wechsel zur CDU die vorgezogenen Landtagswahlen ausgelöst hatte, bereits mit seiner Einladung ausgeführt. "Das neue Katastrophenschutzgesetz haben wir verabschiedet, das Brandschutzgesetz hätte im Oktober/November beschlossen werden sollen", berichtete Bachmann. "Bleiben wir an der Regierung, kann das Verfahren 2018 zum Abschluss gebracht werden. Kommt es zu einem Wechsel, geht es ganz von vorne los." Im Bereich des Katastrophenschutzes (KatS) wurde beschlossen, alle störanfälligen Firmen der KatS-Planung zu unterwerfen, sodass sie jetzt Störfall- und KatS-Pläne erstellen müssen. Die Einheiten der Psychosozialen Notfallversorgung und die Rettungshundestaffeln wurden neu in das Gesetz aufgenommen, Bergungs- und Instandsetzungsdienst sind wieder erfasst. So haben die Angehörigen dieser Einheiten ebenfalls einen Freistellungsanspruch. Im Störfall liegt die Einsatzleitung in Zukunft nicht mehr bei Landrat oder Oberbürgermeister, sondern beim Land. "Das ist auch auf Wunsch der Kommunen geändert worden", betonte Bachmann und kritisierte den Bund bezüglich der von diesem zu beschaffenden KatS-Fahrzeuge in den Kommunen. "Die sind alle in die Jahre gekommen, werden aber kaum ersetzt." Das, so Bachmann, monierten alle 16 Landes-Innenminister." In die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle werden durch das Land in den kommenden Jahren rund 80 Millionen investiert. Zusammen mit besseren Bedingungen für die Lehrkräfte soll dadurch die Lehrgangszuteilung auf 100 Prozent gebracht werden. Die geplanten Neuerungen des Brandschutzgesetzes bezeichnete Bachmann als Ausdruck der Wertschätzung für das Ehrenamt. "Wenn sich Verwaltungschefs beschweren, dass sie Führungspositionen nicht mehr besetzen können, fordere ich sie auf, die Funktionsträger einzustellen. Auch einen Steuerfreibetrag für diesen Personenkreis halte ich für wichtig", führte Bachmann weitere Möglichkeiten zur Förderung von Ehrenamtlichen an. Foto: pp

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