BAD NENNDORF (jl). Der Weg für einen Möbel-Heinrich-Werbeturm in der Bückethaler Landwehr ist frei. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit verabschiedete jetzt der Bauausschuss die erforderliche Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich. Demnach darf der Bau maximal 46 Meter hoch werden. "Die Höhe muss sein, damit die Werbung überhaupt einer sehen kann", sagte Ingenieur Nico Jester.
Errichten will das Einrichtungshaus sein Werbekonstrukt auf der in seinem Eigentum befindlichen Fläche im nordöstlichen Gewerbegebiet in der Nähe des Regenrückhaltebeckens. Dort war nach dem bisherigen Plan allerdings nur eine Oberkante von bis zu 90 Meter über Normalnull für bauliche Anlagen erlaubt. Der Turm dürfte also nur 13 bis 14 Metern emporragen. Dann würde er aber hinter einer Baumgruppe buchstäblich untergehen. Der Werbeturm soll daher 46 Meter erreichen dürfen. Dafür wurde nun die Maximalhöhe an dem Standort auf 123 Meter über Normalnull heraufgesetzt, aber auch nur für einen Werbeturm. Ein weiterer in der Bückethaler Landwehr ist damit ausgeschlossen. Das kritisierte Volker Busse (SPD). Er fragte, warum man genau diesen Werbeturm vorgezogen hätte. Er hätte eine Abstimmung der Gewerbetreibenden favorisiert. In einem ersten Votum hatten sich Stadt und Politik für nur ein Exemplar ausgesprochen. Seinerzeit hieß es, dass sich die benachbarten Märkte Hellweg und Hammer, die ebenfalls Interesse signalisiert hatten, mit Möbel Heinrich als Investor einigen sollen, inwiefern sie den Werbeturm mitnutzen können. Im Beteiligungsverfahren wies Hellweg daraufhin, dass es noch keine Vereinbarung mit dem Möbelhaus gebe – und bat darum, einen eigenen Turm aufstellen zu dürfen. "Wie die drei sich einig, obliegt nicht uns", fasste Stadtdirektor Mike Schmidt zusammen. Heinrich Steding (CDU) sah es ähnlich. Zudem sprach der Verwaltungschef hinsichtlich des Wettbewerbs – im Raum Hannover herrsche die höchste Dichte an Möbelhäusern in ganz Europa – von einem "klaren Signal, sich zu dem Gewerbetreibenden zu bekennen". Bei drei Enthaltungen folgte das Gremium dem Satzungsbeschluss. Foto: jl