1. Nur mit Einschränkung und Lärmschutz

    Emissionswerte machen Vorgaben im neuen Gewerbegebiet "nicht abwägbar"

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    BAD NENNDORF (jl). Er steht, der B-Plan für die südliche Gehrenbreite, in der ein Online-Druckzentrum geplant ist. Das Besondere: Inkludiert ist der Kreuzungsausbau B 442/Gehrenbreite. Das ersetze ein gesondertes Planfeststellungsverfahren, wie Gerd Borstelmann vom Architekturbüro Georg von Luckwald im Bauausschuss erklärte. Auch gebe es "wenig Spielraum" für die Politik, die Vorgaben seien nicht abwägbar.

    Ein großes Thema ist der Schallschutz. Laut dem Planer brauchte es "umfangreiche Schallgutachten, um zu verdeutlichen, dass sich hier noch Gewerbe entwickeln kann"– wegen der vorbelasteten Wohnnachbarschaft allerdings nicht uneingeschränkt. Zu hoch seien bereits die jetzigen Immissionswerte. In Zahlen: Der Gewerbelärm darf 64 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts nicht überschreiten. Bestimmte Gewerbebetriebe können die Kontingente nur mit Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Im Süden entlang der Bahngleise ist eine Wand oder ein Wall möglich. Weniger vom Gewerbegebiet als vielmehr vom baulichen Eingriff am Knotenpunkt B 442/Gehrenbreite sind die dortigen ohnehin schon stark vorbelasteten Anwohner betroffen. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung ist laut Borstelmann bereits überschritten – Lärmschutz sei unumgänglich. Infrage kommen aus Platzgründen aber nur passive Möglichkeiten wie neue Fenster. Keine Maßnahmen sind hingegen bei den etwas weiter entfernten Gebäuden an der Bundesstraße erforderlich. Denn: Die geplante Deckenerneuerung außerhalb der Ausbaustrecke Richtung Süden bewirkt nach dem Gutachten eine Lärmminderung. Und die gleiche die geringfügige Erhöhung durch den Mehrverkehr aus. Als externe Ausgleichsflächen sind Teile der "Moorwiesen" nördlich des Büntegrabens in der Gemarkung Riehe zur Renaturierung sowie des Galenberg-Südhangs als Erweiterung der Nabu-Oase vorgesehen. Auf dem Plangebiet selbst soll ein mehr als 20 Meter breiter Grünstreifen bepflanzt werden. Bei zwei Gegenstimmen winkten die Ausschussmitglieder den Entwurf zur öffentlichen Auslegung durch. Foto: jl

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