1. Polizei warnt vor Betrugsversuchen

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    Landkreis (ots). Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche, von der in den letzten Tagen mehrere Bürger in Bad Nenndorf, Rodenberg und Lauenau betroffen waren, die jedoch glücklicherweise sofort die Polizei informierten. Am Morgen des 12. September wurde eine 69-jährige Lauenauerin angerufen. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie Gewinnerin eines Preisausschreibens sei und 49.500 Euro ausbezahlt bekomme. Tatsächlich hatte die Frau in der Vergangenheit an verschiedenen Gewinnspielen teilgenommen, so dass nicht sofort klar war, ob es sich um eine echte Gewinnbenachrichtigung handelte oder um einen Betrugsversuch. Glaubwürdig für sie wurde die Angelegenheit allein deshalb, weil der seriös wirkende Anrufer ihre vollständige Anschrift kannte. Stutzig wurde die Frau jedoch als ihr erklärt wurde, dass vor Erhalt des Gewinnes eine Bearbeitungsgebühr von 900 Euro fällig sei, die nicht mit der Gewinnsumme verrechnet werden könne. Außerdem solle sie niemandem etwas von dem Gewinn erzählen. Sie wurde misstrauisch und erstattete eine Strafanzeige.

    Am 13. September wurde die "Gewinnerin" erneut kontaktiert; diesmal von einem anderen Mann mit anderer Telefonnummer, der sich auf das Telefonat vom Vortag bezog und sich als Angestellter eines Sicherheitsunternehmens vorstellte. Er sei verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnübergabe. Er kündigte an, dass die Frau entscheiden könne, wann und wo die Geldübergabe stattfinden solle. Dann würde ein gepanzertes Fahrzeug mit zwei Personen und einem speziell gesicherten Wertkoffer bei ihr erscheinen. In deren Begleitung befände sich ein Notar zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes. Die Frau bekam telefonisch einen achtstelligen Code mitgeteilt, mit dem nur sie den Geldkoffer öffnen könne. Für die erbrachten Dienstleitungen solle sie Steam-Wertgutscheine in Höhe von 900 Euro erwerben und sich anschließend unter einer bestimmten Rufnummer wieder beim Anrufer melden, der erst danach den Wagen mit dem Geld losschicken könne. Diese Gutscheine gelten als akzeptierte Währung bei Internetkäufen. Petra Bergmann von der Polizei in Bad Nenndorf ist die Verfahrensweise bekannt und sie warnt eindringlich vor solchen Anrufern. Die genannten Gutscheine entsprechen exakt dem Kaufwert und sind mit Aktivierungscodes versehen. In dem Moment, in dem der Anrufer/Täter den Aktivierungscode erfährt, nutzt er diesen für Internet-Einkäufe, der Gutschein ist entwertet und der Käufer, in diesem Fall die Geschädigte, ist um 900 Euro ärmer. Der Vorteil für den Täter ist, dass er selbst nicht persönlich in Erscheinung treten muss, um sich zu bereichern und das Risiko bei der Tatausführung festgenommen zu werden gering ist. Er bleibt anonym. Rat kann bei jeder Polizeidienststelle oder im Netz unter www.polizei-beratung.de gefunden werden.

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