OBERNKIRCHEN (gr). "Gefahr im Verzug": So lautet das Ergebnis der Baumkontrolle an einer Robinie in der Waldgrundstraße in Obernkirchen. Die Baumreihe hatte der Landrat Ernst-August Kranz initiiert. Er war von 1952 bis 1974 Bürgermeister und Gemeindedirektor der Gemeinde Krainhagen. Bis 1996 fungierte er als Ortsbürgermeister. Aus dieser Zeit stammt die Anpflanzung von 15 Robinien. Die Bäume sind jetzt etwa 50 Jahre alt. Eigentlich kein Alter für einen Baum, der in ungestörter Natur 100 bis 200 Jahre alt werden kann. Als sogenanntes "Pioniergehölz" ist die Robinie als kurzlebig zu bezeichnen. Straßenbäume gelten ab 70 Jahren Standzeit als "alt". Dies erklärt sich durch die vielen baumschädlichen Umwelteinflüsse, denen ein Straßenbaum ausgeliefert ist: Man denkt hier an zu enge Baumquartiere, Hundeurin, Strahlung, Hitze von versiegelten Flächen und vieles mehr. Die Robinien an der Waldgrundstraße sollten lediglich von etwas Totholz befreit werden und das Lichtraumprofil für den durchrollenden Verkehr erhöht werden. Dies geschieht in den gesetzlich möglichen Schnittzeiten: nach den Brut- und Setzzeiten (1. April- 15. Juli), aber in der baumbiologisch günstigen Zeit Juli/August. Denn nur in der Vegetationszeit verschließt der Baum seine Wunden besser. Bei der Arbeit mit der Hebebühne fiel dem Bauhof Mitarbeiter in luftiger Höhe eine Einfaulung auf. Nachdem abgeklärt war, dass diese fast den ganzen zentralen Stammkörper durchdrungen hatte, musste zügig gehandelt werden. Baumfällungen sind vom Gesetzgeber in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Hier bestand jedoch die Gefahr, dass in der windexponierten Lage beim nächsten Sturm- und Starkregenereignis der Baum mittig auseinanderbrechen könnte. Deshalb wurde die sofortige Fällung behördlich angeordnet und umgesetzt.
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Straßenbaum muss gefällt werden
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