1. Neue Wahlperiode für den Seniorenbeirat

    Anträge auf Zulassung bis zum 15. September möglich

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    SACHSENHAGEN (jb). Die Wahlperiode des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sachsenhagen endet am 31. Oktober, sodass eine Neuwahl durchzuführen ist. Die Wahlzeit beträgt gemäß der Satzung für den Seniorenbeirat der Samtgemeinde Sachsenhagen drei Jahre. Der Seniorenbeirat ist eine politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für älter werdende und ältere Menschen in der Samtgemeinde Sachsenhagen. Mitglied des Seniorenbeirates kann jeder Bürger der Samtgemeinde Sachsenhagen werden, der das 60. Lebensjahr vollendet hat und das passive Wahlrecht zum Samtgemeinderat besitzt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates dürfen allerdings kein kommunales Mandat bei der Samtgemeinde Sachsenhagen oder einer ihrer Mitgliedsgemeinden innehaben.

    Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates erfolgt in einer Delegiertenversammlung, zu der die Samtgemeinde Sachsenhagen einlädt. Alle Vereine und Gruppierungen in den Mitgliedsgemeinden, die in der Seniorenarbeit tätig sind, sowie die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Seniorengemeinschaftseinrichtungen können jeweils zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt sein müssen, in die Delegiertenversammlung entsenden. Senioren, die nicht in Vereinen oder Gruppeirungen der Altenarbeit organisiert sind, sind auf schriftlichen Antrag auch als Delegierte zur Wahl zugelassen. Alle interessierten Seniorinnen und Senioren, die als unabhängige Bewerber an einer Mitwirkung und Mitgliedschaft im Seniorenbeirat interessiert sind, werden gebeten, bis zum 15. September einen schriftlichen Antrag auf Zulassung als Delegierte beziehungsweise Delegierter zur Wahl des Seniorenbeirates zu stellen. Der Antrag ist zu richten an die Samtgemeinde Sachsenhagen, Schloßstraße 3, 31558 Hagenburg.

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