1. Polizei hilft Gerichtsvollzieher bei einer amtlichen Räumung

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    BAD NENNDORF (ds). Bei der Vollstreckung eines Titels zur Zwangsräumung eines Gewerbegrundstückes an der Gehrenbreite in Bad Nenndorf forderte der beauftragte Gerichtsvollzieher die Hilfe der Polizei an. Auf dem Grundstück befand sich eine nicht näher zu bestimmende Anzahl an Personen, darunter auch der Inhaber des dort ehemals ansässigen Betriebes, die sich widerrechtlich aufhalten sollte. In den frühen Morgenstunden des des Dienstages, dem 22. August, gewährte die Polizei Bad Nenndorf mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Hannover diese Amtshilfe und begleitete den Beamten bei seiner Amtshandlung. Es wurden mehrere Personen auf dem Gelände angetroffen und überprüft und mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, eingeleitet. Weiterhin wurde ein verfälschtes Paar amtlicher Kennzeichen sichergestellt.

    Der Polizeieinsatz blieb natürlich aufgrund der mit Schutzausstattung und Einsatzhelm ausgerüsteten Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei in der Öffentlichkeit von Passanten nicht unbemerkt. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte der beauftragte Gerichtsvollzieher seines Amtes walten und das Gelände an die Eigentümerin aus dem Bereich Hameln übergeben.

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