ALTENHAGEN II (al). Der ehemalige Halbmeierhof mit der Nummer 3 in Altenhagen II steht nicht mehr. 215 Jahre nach seiner Errichtung wurde das unter Denkmalschutz stehende Gebäude abgerissen. Seinen Eigentümern war nicht zumutbar, es zu sanieren. Die Kosten wären zu hoch gewesen. Trotzdem schmerzt der Verlust: Es war das älteste Wohnhaus im Ort und das einzige fast im Originalzustand verbliebene Hallenhaus.
Was seinem Bauherrn und dessen Helfern im Jahr 1802 vermutlich Monate kostete, besorgte ein Abbruchunternehmen binnen kürzester Frist. Mit schwerem Gerät wurde das bereits seit 1984 leer stehende Anwesen dem Erdboden gleichgemacht. Zu lange stand das Haus leer; seine früheren Eigentümer trugen nichts zum Erhalt bei. Als jetzt der Besitz wechselte, wurde zwar erneut eine mögliche Sanierung ernsthaft geprüft; doch scheiterte die Maßnahme letztlich an den enormen Kosten. Wind und Wetter und wohl auch unbefugte Hände hatten Dach und Wänden übel mitgespielt. Dabei war das Vierständer-Gebäude in seinem Innern faktisch völlig unverändert geblieben. Links und rechts neben der großen Diele befanden sich die Stallungen für Kühe und Pferde. Eine kleine Treppe führte hinauf in den Wohntrakt, deren Wände in Teilen holzvertäfelt waren und selbst die Fenster noch Beschläge aus der Zeit um 1900 trugen. Unter den Stuben befand sich ein aus Bruchsteinen gemauerter Keller. Schon im 17. Jahrhundert hatte an gleicher Stelle der Ebeling-Hof gestanden. Im 18. Jahrhundert führten zwei Generationen Tatge den Besitz. In der dritten Generation heiratete Sophie Eleonore Tatge den Halbmeier Claus Heinrich Steinemeier. Beide bauten 1802 das stattliche Gebäude, wobei der Eigentümer nicht mehr lange Freude daran hatte: Er starb nur drei Jahre später im Alter von 60 Jahren. Die 18-jährige Tochter Karoline heiratete 1809 Johann Friedrich Garbe aus Rohrsen, sodass fortan der Hof seinen Namen tragen sollte – bis ins 21. Jahrhundert hinein, als die letzte direkte Nachfahrin im Alter von fast 65 Jahren starb. Da sie geistig behindert war, stand der Hof unter Verwaltung eines Nachbarn. Trotz wiederholter Bemühungen einiger Einwohner von Altenhagen II war das Ende des Garbe-Hofes wegen seines baulichen Zustands nicht aufzuhalten. Das Amt für Denkmalpflege hob den verfügten Schutz auf und erteilte die Abrissgenehmigung. Dennoch bleibt der Hof zumindest teilweise erhalten. Etliche der mehr als 215 Jahre alten Fachwerkbalken können aufgrund ihres guten Zustands weiterverwendet werden. Vor allem aber bleibt der hölzerne Rahmen des alten Dielentores mit den Namen seiner Erbauer erhalten. Derzeit haben Überlegungen begonnen, wie das historische Relikt sinnvoll verwendet werden und an die alte Hofstelle erinnern kann. Eine weitere gute Nachricht: Die zum Eigentum des Anwesens gehörende ortsbildprägende Scheune am Dorfeingang soll renoviert und dabei in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden. Das gilt insbesondere für die steinernen Ornamente an den Fassaden sowie Türen und Tore. Foto: al