LANDKREIS (ds). Landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Ernteeinsatz dürfen auf einfachen Antrag ab sofort vorübergehend am Straßenrand abgestellt werden. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, hat das Verkehrsministerium diese Ausnahme für die von den extremen Niederschlägen betroffenen Regionen des Landes zugelassen. Das zurzeit erhöhte Gefahrenpotenzial durch das verlangsamte Auf- und Abbiegen sowie die verstärkte Verschmutzung der Straßen soll dadurch entschärft werden. Die Regelung soll für den Erntemonat August gelten und ist auf fünf Stunden pro Tag begrenzt. Mit dieser Ausnahme werden die Landkreise als zuständige Stellen gebeten, das vorübergehende Abstellen von Transportfahrzeugen, die das Erntegut abtransportieren sollen, am Straßenrand zuzulassen. Dazu müssen die betroffenen Landwirte lediglich bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Landkreises per E-Mail einen formlosen Antrag stellen. Voraussetzung für das Abstellen der Fahrzeuge ist, dass diese entsprechend gesichert sind und kenntlich gemacht werden. Dazu können die Landwirte gelbes Rundumlicht, Warndreiecke, Trassenband oder Baken einsetzen. An unübersichtlichen Stellen wie etwa Kurven oder Bergkuppen und in Straßenabschnitten mit Überholverbot ist das Abstellen auch weiterhin nicht erlaubt. Foto: privat
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Am Straßenrand abstellen
Landmaschinen versinken auf extrem nassen Böden / Ausnahme für August
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