LANDKREIS (bb). Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes ist gemäß§ 58 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 Waffengesetz eine Amnestieregelung zum illegalen Besitz von Waffen und Munition in Kraft getreten, auf die der Landkreis in einer Pressmitteilung aufmerksam macht.
Danach wird, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der Waffenbehörde des Landkreises Schaumburg oder einer Polizeidienststelle übergibt, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Nähere Informationen oder einen Termin zur Abholung betroffener Waffen und Munition sind bei der Waffenbehörde erhältlich. Ansprechpartner im Landkreis Schaumburg ist Florian Schmelk, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Kontakt unter 05721/703153 und waffenwesen.32@landkreis-schaumburg.de.