BAD NENNDORF (ds). Seit Sommer 2016 läuft der Citymanagement-Prozess in Bad Nenndorf. Ziel ist es, die Grundlagen für eine erfolgreiche, wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten. So solle die Erlebbarkeit und Außendarstellung positiv beeinflusst werden. Zur Etablierung und Unterstützung wurde die CIMA Beratung und Management GmbH aus Lübeck mit ins Boot geholt.
Der Prozess besteht grundsätzlich aus zwei Phasen. Die Erste ist die Konzeptions- bzw. Aufbauphase, in der Grundlagen für das Citymanagement gelegt und klare Ziele und Maßnahmen herausgearbeitet werden. Die Zweite ist die Umsetzungsphase, in der das erarbeitete Konzept zusammen mit allen Innenstadtakteuren umgesetzt werden soll. Der Prozess begann mit einer Befragung der Einwohner und Besucher der Stadt im Herbst letzten Jahres. Die Stadt ist im ständigen Dialog mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden, Eigentümern und der Verwaltung. Eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Personen der zuvor genannten Gruppen, beriet sich die letzten Monate über das Thema der Profilierung. Passend zur Kurstadt einigten sie sich auf "Wellness und Gesundheit". Auf Grundlage der Profilierung wurde ein Handlungs- und Maßnahmenkatalog entwickelt, der abgestimmt und der Öffentlichkeit präsentiert wird. Der Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsausschuss wird am 25. Juli darüber beraten. Eine Informationsveranstaltung findet am 24. August statt. Ort und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben. Damit sei die Konzeptionsphase abgeschlossen. Bei der Umsetzung von Wettbewerbs- und Marketingstrategien ist die CIMA weiterhin begleitend dabei. Den lokalen Akteuren wird ein Verfügungsfond für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die eingerichtete Lenkungsrunde, bestehend aus Bürgern, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung, fungiert auch als Entscheidungsgremium für Förderungen von Einzelprojekten aus dem Verfügungsfond. Die Stadt ist für die Abwicklung des Fonds zuständig. Die Lenkungsgruppe hat gegenüber der Stadt einen Kostenrahmen in Höhe von 10.000 Euro jährlich für den Fond vorgeschlagen. Von diesen Mitteln sind 50 Prozent aus Städtebauförderungsmitteln förderfähig. Die anderen 50 Prozent werden aus zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt und/oder durch Sponsoren eingebracht. Bürger, Vereine, Gruppen oder sonstige Initiativen können Anträge auf Förderung stellen. Einzelmaßnahmen sollen 1.000 Euro nicht überschreiten. Der Antrag muss mit einer Projektbeschreibung versehen sein, die die Ziele der Einzelmaßnahme, die angesprochene Zielgruppe, die Kosten der Maßnahme sowie die vorgesehene Finanzierung enthält. Zum Beispiel: 50 Prozent Verfügungsfond, 50 Prozent Sponsoren. Bei allen Förderungen muss es sich um eine Maßnahme im Sanierungsgebiet handeln und sich von der Profilierungsstrategie ableiten lassen. Gemäß dem Förderkatalog werden folgende Maßnahmen gefördert: - Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur - Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels - Maßnahmen zur Verbesserung des Images - Öffentlichkeitsarbeit - Mitmachaktionen und Feste - Verschönerungsarbeiten - Weihnachtsbeleuchtung - sportliche Veranstaltungen - Bürgergetragene Aktionen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise anlegen von Blumenbeeten - Open-Air-Kino - Kunst im öffentlichen Raum - Schaufenstergestaltung - Marketingaktionen - Workshops - Musik - Investitionen im Freiraum, wie z.B. Möbilierung, stationäre Beleuchtung, Kunst, Begrüngung etc. - Zwischennutzung von leerstehenden Gewerberäumen für temporäre Projekte Weitere Informationen bei der Stadt unter 05723/704-32.