LANDKREIS (gr). Grobe Verstöße im Straßenverkehr führen häufig zu einem Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten. Dagegen können sich die Betroffenen in der Regel nicht mit dem Argument wehren, dass das Fahrverbot für sie zu beruflichen Nachteilen führt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot und Württembergische (W&W), weist hierbei auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin hin. Ein Autofahrer hatte im Bereich einer Autobahn-Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Dafür kassierte er neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot von einem Monat. Er legte dagegen Einspruch beim Amtsgericht ein und wies ein Schreiben seines Arbeitgebers vor, wonach die Kündigung seines Arbeitsplatzes drohe, wenn es beim Fahrverbot bleibe. Als angestellter Physiotherapeut müsse er zu Hausbesuchen schwere Massagebänke und andere Hilfsmittel mitnehmen, was er nicht durch öffentliche Verkehrsmittel bewerkstelligen könne. Das Amtsgericht hob deshalb das Fahrverbot auf. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen beim Kammergericht erfolgreich Beschwerde ein. Laut der Entscheidung handelte es sich um einen groben Verstoß, der mit einem Fahrverbot zu ahnden war.
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Fahrverbot trotz beruflicher Nachteile
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