1. Gefälschtes Schreiben von Staatsanwaltschaft

    Seniorin fürchtet eine hohe Geldstrafe

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    NIENSTÄDT (gr). Nach dem Öffnen eines Briefes wird eine 78-jährige Seniorin aus Hespe erschrocken gewesen sein, dass sie von der Staatsanwaltschaft Frankfurt aufgefordert wurde, 28.500 Euro als Geldstrafe zu bezahlen oder ersatzweise für gute 2 1/2 Jahre ins Gefängnis zu gehen.

    Der fordernde Oberstaatsanwalt bot als letztmalige Chance dieses zu verhindern eine Mindestzahlung von 9.500 Euro an, um das Verfahren noch zu stoppen. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde von der Polizei Bückeburg als Fälschung eingestuft. "Solche Briefe werden nach unseren Erkenntnissen bereits seit 2014 im Bundesgebiet versendet und versetzen die Adressaten in ihrer äußeren Aufmachung natürlich in Aufregung", so Matthias Auer, Pressesprecher der zuständigen Polizei Bückeburg. Bei Erhalt solcher Briefe sollte man keinesfalls ungeprüft Telefonnummern oder E-Mailkontaktdaten verwenden. Die Telefonnummern der im Schreiben benannten Behörden am besten selbst heraussuchen und mit diesen Kontakt aufnehmen oder, wie in diesem Fall, die Polizei benachrichtigen.

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