HOHNHORST (jl). Hart ins Gericht geht das Team der Fahrradwerkstatt für Flüchtlinge und Sozialbedürftige (FAFF) mit den Kommunalpolitikern in Hohnhorst, nachdem sich diese für den Anbau eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH) entschieden haben. Eine E-Mail an Bürgermeister Cord Lattwesen wirft die Frage nach dem "sozialen Gewissen" der Mandatsträger auf. Hintergrund ist eine offenkundig unglücklich formulierte Ablehnung eines Spendenantrags der ehrenamtlichen Organisation.
Rückblick: Mitte März dieses Jahres hatte "FAFF" in einem formlosen Antrag an die Gemeinde Hohnhorst um monetäre Unterstützung für sein Projekt im Bad Nenndorfer Kurhaus gebeten. Gut einen Monat später flatterte den Schraubern, die Rädern instand setzen und sie dann an Flüchtlinge und Sozialbedürftige ausgeben, die Absage ins Haus. Es heißt: "Aufgrund der angespannten Haushaltslage können im laufenden Haushaltsjahr der Gemeinde Hohnhorst keine zusätzlichen Mittel für die Bezuschussung gemeinnütziger Projekte zur Verfügung gestellt werden." Die Kommune verweist auf Zuschussmöglichkeiten über die Samtgemeinde Nenndorf. "Jetzt lesen wir, dass der Hohnhorster Gemeinderat eine Summe von 185.000 Euro zur Finanzierung des Dorfgemeinschaftshauses beschlossen hat", empört sich Joachim Toemmler in besagtem Schreiben an Lattwesen. "Nachdem unser Spendenantrag von Ihrer Gemeinde abgelehnt wurde, stellt sich für uns im Team der Fahrradwerkstatt die Frage: Hat denn der Hohnhorster Gemeinderat überhaupt kein soziales Gewissen mehr?" Gemeindedirektor Mike Schmidt stellt klar: Der Negativbescheid aus Hohnhorst sei keine generelle Ablehnung. Vielmehr soll die Samtgemeinde Ansprechpartner sein. "Da kann es entschieden werden und dann trägt das über die Samtgemeindeumlage jede Gemeinde in gleichen Teilen", betont Schmidt. Seinen Erkenntnissen zufolge habe der Zuschussantrag nur Hohnhorst und nicht auch die anderen beiden Nordgemeinden erreicht. Die Stadt Bad Nenndorf hatte bereits von sich aus eine Finanzspritze gegeben. Zudem ist es zwar richtig, dass der Rat den Weg für einen DGH-Anbau freigemacht hat. Allerdings beschloss er keinen finalen Kostenplan. 185.000 Euro ist die Bausumme, die die Gemeinde nach Vorgabe der Verwaltung höchstens beisteuern soll. Das wäre der Fall, wenn sie das förderfähige Maximum von 685.000 Euro ausreizt. Die exakten Werte sind aber noch zu eruieren.