1. Stopp für "RegioPort Weser I"

    Oberverwaltungsgericht kippt Bebauungsplan / BICon will Widerstand leisten

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    BÜCKEBURG/MINDEN (mk). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 26. Juni ein Urteil in Bezug auf den Bebauungsplan "RegioPort Weser I" gesprochen und diesen für unwirksam erklärt. In einer Stellungnahme des Gerichts heißt es: " Der Bebauungsplan sei schon deshalb unwirksam, weil der Planungsverband nicht wirksam gegründet sei und damit rechtlich nicht existiere. Einen wirksamen Bebauungsplan habe er deshalb nicht beschließen können." In einer Stellungnahme spricht Gisela Lindenthal, die als Klägerin für die Bürgerinitiative Containerhafen aufgetreten ist, von einem guten Tag für alle betroffenen Bürger und Anlieger des Gebietes. Uwe Tönsing, Vorsitzender der BiCon, erklärt: "Nach 10 Jahren Widerstand freuen wir uns sehr, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist. Dieser Planungsverband ist illegal. Leider sind schon Millionen Steuergelder verschwendet worden und wir befürchten, dass Minden den begonnenen Hafenausbau trotz fehlender Rechtsgrundlage fortsetzt."

    Nach Ansicht der "BICon" ist der Neubau des Containerhafens bei Minden eine politisch motivierte Planung, für die es keinen wirklichen Bedarf gebe. "Seit zehn Jahren erzählen uns kommunale Unternehmen, dass die Kapazitäten am bestehenden Hafen Minden erschöpft sind. Dabei werden die Umschlagszahlen vom und auf das Schiff bewusst verschwiegen. Diese stagnieren seit Jahren auf ganz niedrigem Niveau. Bürger und Entscheider werden in die Irre geführt", heißt es in der Erklärung. Auch sei der geplante Hafen nicht trimodal – also mit Straßen-, Wasser-, Bahnanschluss. Zwar sei eine Bahnanbindung in die Planung eingezeichnet, aber schon heute sei absehbar, dass diese aufgrund der hohen Baukosten nie realisiert werden wird. "Eine Fake-Planung", so die "BICon". Sie wirft den Planern vor, dass alle prognostizierten, zukünftigen Umsätze auf falschen Annahmen beruhen. Der moderne Schiffsverkehr gehe nicht an Minden vorbei, er erreiche Minden einfach nicht. Die Weser, so die Klägerin, ist für moderne, große Binnenschiffe nicht befahrbar. Ebenso der Elbeseitenkanal. Damit sei Minden aus Bremen und Hamburg mit großen Containerschiffen schlichtweg nicht erreichbar. Dieses hätten die Prognosen aber vorausgesetzt. Das in der Planung ebenfalls vorgesehene Gewerbegebiet ist "eine unzulässige Verschwendung von Natur und Landschaft und für einen Hafen auch einfach nicht erforderlich. Das muss gestoppt werden", so die Forderung. Das am 3. Juli dennoch der Spatenstich für das Vorhaben erfolgen solle, verstoße gegen die nun gerichtlich bestätigten Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Gerichtsbescheid sollte nicht einfach so ignoriert werden. Die "BICon" hat angekündigt, auch weiterhin Widerstand zu leisten und gegen jede erteilte Baugenehmigung im geplanten Hafen, aber auch im geplanten Gewerbegebiet vorzugehen. Foto: privat

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