LAUENAU/BÜCKEBURG (al). Der Tod von Ines K. vor jetzt knapp zwei Jahren beschäftigt erneut Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Seit rund drei Wochen liegt die Begründung des Urteils vor, mit dem der Lauenauer Uwe K. für elfeinhalb Jahre wegen Totschlags hinter Gitter kommen würde. Doch noch ist die Rechtskraft der richterlichen Entscheidung nicht gegeben. Ende Januar war das Verfahren nach über 40 Verhandlungstagen abgeschlossen worden. Die Strafkammer des Landgerichts Bückeburg sah es als erwiesen an, dass Uwe K. seine Ehefrau erschlagen und erstickt habe. Ines K. war am 27. Mai 2015 im Zwischentrakt des Wohn- und Geschäftshauses tot aufgefunden worden. Genau vier Monate später wurde Uwe K. wegen dringenden Tatverdachts verhaftet. Im März 2016 begann der Prozess, in dessen Verlauf der Handwerksmeister erst am letzten Tag das Wort ergriff und zuvor nur seine Anwälte für sich sprechen ließ. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision ein.
Am vergangenen Mittwoch erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, diesen Antrag zurückgenommen zu haben, obwohl auch "eine Verurteilung wegen Mordes möglich gewesen wäre". Da das Gericht aber die vorgelegten Beweise anders gewürdigt habe, sei "eine Revision nicht erfolgversprechend". Es kommt nun darauf an, ob die Verteidigung bei ihrem Revisionsantrag bleibt und diesen auch fristgerecht begründet. Dies muss binnen eines Monats der Fall sein. Nach dem bisherigen Prozessverlauf wollte Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig auf SW-Anfrage dieses Vorgehen nicht ausschließen. Etwaige Einlassungen der Verteidigung lösen dann ein erneutes Recht auf eine Stellungnahme aus. Wie Dreißig weiter erläuterte, könnten K.‘s Anwälte neben einer Rüge des Urteils auch eine Verfahrensrüge geltend machen. Dann würde durch den dafür zuständigen Bundesgerichtshof der gesamte Prozessverlauf untersucht werden. Am Ende stünde die Entscheidung, ob das Urteil Rechtskraft erlange oder ob das Verfahren neu vor einer anderen Kammer des Schwurgerichts neu aufzurollen sei. Mit dem Votum aus Karlsruhe ist wohl erst in einigen Monaten zu rechnen. Foto: al