1. Samtgemeinde strebt die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm an

    Bürgervertretung trifft einmütige Entscheidung / Auch private Vorhaben werden gefördert / Morgen Infoveranstaltung

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    SAMTGEMEINDE LINDHORST (bt). Die Samtgemeinde Lindhorst mit ihren vier Mitgliedsgemeinden möchte in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes mit entsprechenden Fördermaßnahmen aufgenommen werden. Dazu ist ein umfangreiches Bewerbungsverfahren erforderlich. Um dieses Verfahren erfolgreich abzuschließen und um sich gegen die Konkurrenz anderer Orte durchsetzen zu können, ist die Politik auf die Hilfe der Bürger in Beckedorf, Heuerßen, Lindhorst und Lüdersfeld angewiesen. Der Rat der Samtgemeinde hat auf seiner jüngsten Sitzung den Weg für das Bewerbungsverfahren frei gemacht und der Antragstellung einmütig zugestimmt. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, unter Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros das Verfahren einzuleiten und die dafür notwendigen Finanzmittel in den Nachtragshaushalt einzustellen. Der Antrag auf Aufnahme muss bis zum 1. August auf den Weg gebracht worden sein. Bei erfolgreicher Antragstellung hofft die Politik auf eine Entlastung der kommunalen Haushalte als Folge möglicher finanzieller Zuwendungen. Morgen, Donnerstag, 18. Mai, findet um 19 Uhr im Lindhorster Dorfgemeinschaftshaus Hof Gümmer eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, auf der die Bürger ausführlich über die vielfältigen Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramms unterrichtet werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird die Fülle an Möglichkeiten sowohl für öffentliche als auch für private Projekte erläutert. Im privaten Bereich wird unter anderem die Fassadensanierung, die Umnutzung ungenutzter, leer stehender ortsbildprägender Bausubstanz und vieles mehr finanziell unterstützt. Grundvoraussetzung für die Förderung ist es, dass das betreffende Dorf oder die Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wird und ein anerkannter Dorfentwicklungsplan vorliegt. Damit soll die ländliche Region gefördert, die lokale Identität gestärkt werden, hob Sabine Scherer vom Planungsbüro Kirchner hervor. Sie informierte den Samtgemeinderat über die Inhalte des Programms. Nach ihren Worten ist bei der Antragstellung im Zusammenspiel aller Akteure vor Ort, die Bürger eingeschlossen, herauszuarbeiten, welche Verbindungen es zwischen den einzelnen Dörfern gibt und wo Stärken und Schwächen liegen. Jeder Ort könne seine eigene Strategie anstreben, aber eine gemeinsame Strategie der Dorfregion sei ebenfalls möglich. Es gelte, vor der Antragstellung eine Reihe von Fragen genauer zu untersuchen. Fragen, die sich unter anderem im Zusammenhang mit den Themen demografische Entwicklung, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, Landwirtschaft, Daseinsvorsorge sowie Baukultur, Ortsgestaltung und Dorfgemeinschaft ergäben. Mit der Antragstellung müsse deutlich werden, welcher Weg der Dorfentwicklung eingeschlagen werden soll, wo mögliche Potenziale der Dorfregion liegen. Bis dahin läuft die der Antragstellung vorweg geschaltete Informationsphase. Dazu gehört das Ausfüllen von Fragebögen durch die Bürger der einzelnen Ortschaften. Ortsbegehungen werden durchgeführt und schließlich die Ergebnisse ausgewertet. Die Genehmigungsbehörde versieht den vorgelegten Antrag nach Sichtung mit maximal 130 Punkten. Mindestens 65 sind notwendig, um in das weitere Auswahlverfahren übernommen zu werden. Mit einer Entscheidung über den Lindhorster Antrag ist voraussichtlich im Frühjahr des nächsten Jahres zu rechnen. Danach laufe bei einem positiven Bescheid die "heiße Planungsphase" an, so Scherer. Dazu gehörten Bürgerversammlungen, die Bildung von Arbeitskreisen und die Verabschiedung eines Dorfentwicklungsplanes durch den Samtgemeinderat. Dies geschehe wahrscheinlich erst 2019. Wird der Plan durch die Genehmigungsbehörde anerkannt, beginnt ab Herbst 2019 die Umsetzungsphase, die sich über acht Jahre hinzieht. Der Dorfentwicklungsplan diene dabei als "Regiebuch", inhaltliche Änderungen seien aber während der Umsetzungsphase durchaus möglich, unterstrich Scherer. Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther betonte, dass die Samtgemeinde bei der Antragstellung federführend sei, einzelne, die Mitgliedgemeinden betreffende Entscheidungen aber in Abstimmung mit den Gemeinden getroffen werden. Foto: bt

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