1. Man darf Oma Martha nicht in den Ruin treiben

    Gebührenordnung für Straßenbau darf keine Enteignungssatzung werden / Satzung nicht mit geltendem Recht vereinbar

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    RINTELN (ste). Abgesetzt und der Verwaltung neu zur Prüfung vorgelegt. So lautete der Beschluss des Ortsrates Rinteln zum Erlass der Neufassung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen, kurz Straßenausbaubeitragssatzung. Ganz deutlich formulierte es Dieter Horn, Ortsbürgermeister von Engern-Ahe-Kohlenstädt: "Wir können Oma Martha auf dem Dorf nicht in den Ruin treiben, wenn die Straße vor ihrem Haus ausgebaut wird!" Die Bürger fürchteten eine Enteignungssatzung, denn künftig sollen die Beiträge auch von der Größe des Grundstücks abhängen; in den Ortsteilen sind die Grundstücke in der Regel größer als in der Kernstadt. Die alte Satzung ist nicht mehr mit dem geltenden Recht vereinbar, teilte die Verwaltung in einer Sachdarstellung mit und mit nur kosmetischen Korrekturen wäre es nicht möglich, diese Konformität herzustellen. Also muss eine neue Satzung her. Diese müsse jedoch fair bleiben und erst solle die Verwaltung Beispielrechnungen aufstellen, wie hoch die Belastungen von Grundstückseigentümern durch die neue Satzung beim Ausbau von Straßen wäre. Einig war sich der Ortsrat darin, dass die Verwaltung noch einmal intensiv prüfen solle, wie die Nutzung von Grundstücken in die Berechnungen einfließen könne. Foto: ste

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an