1. Wenige Meter mit weitreichenden Folgen

    Eine Änderung im Wassergesetz bereitet den hiesigen Landwirten Sorgen / Weitere Hofaufgaben werden provoziert

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    LANDKREIS (em). Der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) treibt auch in Schaumburg Landwirten Sorgenfalten auf die Stirn. Denn zukünftig sollen auf allen Äckern fünf Meter Abstand selbst zu Kleinstgräben eingehalten werden – fünf Meter, die sich nach wenig anhören, aber in der Praxis betroffene Landwirte hart treffen würden.

    Der vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel stammende Gesetzesentwurf zum NWG ist ganze 58 Seiten lang. Doch vor allem ein kleiner Satz auf Seite 34 ist es, der auch in Schaumburg die Landwirtschaft aufschreckt: "Im Außenbereich aller oberirdischen Gewässer besteht ein fünf Meter breiter Randstreifen." Bislang galt es, einen Streifen von einem Meter entlang von ständig fließenden Gewässern (sogenannte Gewässer 1. und 2. Ordnung) einzuhalten, der von einer Bewirtschaftung ausgenommen wurde. Nun soll dieser Streifen nicht nur um vier Meter erweitert werden, sondern auch um die Gewässer 3. Ordnung – dies sind in der Regel kleinere Gräben, die nur wenige Tage im Jahr Wasser führen. Welche Folgen ein solch ausgeweiteter Randstreifen hätte, zeigt sich bei der Betrachtung eines durchschnittlichen Hofes in Schaumburg. So rechnet der Volksdorfer Landwirt Dirk Friedrich Güsewelle vor: "Bei den 110 Hektar meiner Flächen würde ich 2,6 Hektar verlieren. Das sind umgerechnet 432.900 Weizenbrötchen, die nicht mehr gebacken werden könnten." Zahlen, die Güsewelle nachdenklich stimmen. Darüber hinaus stellt er sich die Frage: "Wer bezahlt mir diesen dauerhaften Ernteausfall?" Der Gesetzesentwurf zumindest weiß hierauf keine Antwort zu geben. Bei einem anderen Landwirt aus Schaumburg, der ebenfalls 110 Hektar bewirtschaftet, wären es sogar acht Hektar, die er nicht mehr nutzen dürfte – ein Flächenverlust von mehr als sieben Prozent. Heiko Bothe, Landwirt aus Hagenburg, der 4,5 Prozent seiner Flächen verlieren würde, gibt zu bedenken, dass besonders kleinere Betriebe verhältnismäßig stark unter diesem Gesetz zu leiden hätten. "Das, was die rot-grüne Landesregierung angeblich immer vermeiden will, wird mit diesem Gesetz weiter provoziert: Die Aufgabe von landwirtschaftlichen Familienbetrieben." Generell scheint das Ausmaß der Gesetzesänderung bislang kaum absehbar zu sein. Wie die Untere Wasserbehörde in Schaumburg weiß, sind Gewässer 3. Ordnung im Landkreis nicht einmal flächendeckend verzeichnet. Landwirte wie Güsewelle und Bothe wünschen sich von der Landesregierung deshalb eines: Luft zum Atmen, damit auch die folgenden Generationen von Landwirten in Schaumburg noch die Chance haben, im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu wirtschaften. Foto: Wille

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