1. "Wir geben Tieren eine Stimme"

    Anja Piel: Niedersächsischer Landtag führt Tierschutzverbandsklagerecht ein

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    RINTELN (km). Am vergangenen Mittwoch haben SPD und Grüne im Niedersächsischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen beschlossen. Wie die heimische Abgeordnete der Grünen, Anja Piel, mitteilt, ermögliche das Gesetz anerkannten Tierschutzorganisationen, in bestimmten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren mitzuwirken und Feststellungsklagen nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einzureichen. "Mit diesem Recht erhalten Tierschützer eine Stellvertreterposition, um für die Rechte der Tiere eintreten zu können," kommentierte Anja Piel. Damit sei es endlich nicht mehr nur den Tierhaltern und -nutzern möglich, bei Verstoß gegen Tier-Interessen zu klagen, sondern ebenfalls den Tierschützern - etwa bei tierschutzwidrigen Bau- und emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen oder bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, bei Tierversuchen oder in der Tierzucht zu Tierversuchszwecken.

    "Tiere können nicht selbst vor Gericht ziehen, deswegen müssen wir Tierschutzorganisationen ermöglichen, dieses stellvertretend zu tun, so Piel: "Wir geben den Tieren eine Stimme!" - Das Tierschutzverbandsklagerecht stelle ein Pendant zur naturschutzrechtlichen Verbandsklage dar. Und auch wenn es sich bei der Feststellungsklage um eine abgeschwächte Klageform handele, sei sie wirksam. Kann ein tierschutzrelevantes Genehmigungsverfahren oder Ähnliches beklagt werden, prüfen Behörden sorgfältiger, ob der Tatbestand dem geltenden Tierschutzrecht entspricht, denn behördliche Fehlentscheidungen können korrigiert werden. Dazu Anja Piel: "Wir Grünen hätten uns noch schärfere Klageformen gewünscht. Das jetzige Gesetz ist aber auf jeden Fall ein Meilenstein bei der tatsächlichen Umsetzung von Tierschutzanforderungen".

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