1. Nur noch aus 
speziellem Anlass

    Ende verkaufsoffener Sonntage befürchtet

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    LANDKREIS (mk). Die Landesregierung bereitet gegenwärtig wesentliche Änderungen bei den Regelungen zu den Sonntagsöffnungen im Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz (NLöffVZG) vor. Diese Pläne verunsichern nicht nur Einzelhandel und Standortgemeinschaften, sondern in gleichem Maße auch die kommunalen Genehmigungsbehörden. "Der Gesetzentwurf der Landesregierung könnte das Ende vieler verkaufsoffener Sonntage bedeuten, da er zusätzliche bürokratische Hürden vorsieht, ohne die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten sicherzustellen," sagt Dr. Horst Schrage, Hauptgeschäftsführer der IHK Hannover. "Vor dem Hintergrund des boomenden und kaum reglementierten Onlinehandels wirken die jetzt geplanten Hemmnisse für den stationären Handel wie aus der Zeit gefallen."

    Nach der "alten" Gesetzeslage konnten die niedersächsischen Einzelhändler mit einem vertretbaren bürokratischen Aufwand bis zu vier Sonn- und Feiertage pro Jahr öffnen. Künftig wird laut Gesetzentwurf für den verkaufsoffenen Sonntag ein "angemessener Anlass" gefordert. Dieser muss einen größeren Besucherstrom auslösen als die Öffnung der Geschäfte selbst. Guido Langemann, Handelsexperte der IHK Hannover, sieht in dieser Forderung eine große Gefahr für die Zukunft verkaufsoffener Sonntage. "Wenn künftig ein Anlass gefunden werden muss, der mehr Gäste anlockt als das pure Shoppingerlebnis, dann werden selbst hochwertige Traditionsveranstaltungen auf der Kippe stehen." Viele Fragen rund um den Anlassbezug seien zudem noch vollkommen offen. So seien beispielsweise Aspekte, wie Besucherströme überhaupt gemessen werden sollen oder welche räumliche Nähe zwischen Anlass und den geöffneten Geschäften bestehen müsse, ungeklärt. Die IHK empfiehlt deshalb auf einen verpflichtenden Anlassbezug zu verzichten – zumindest aber eine aussagekräftige Arbeitshilfe für die rechtssichere Durchführung zu erstellen. "Die Gefahr, dass Sonntagsöffnungen trotz Genehmigung vor Gericht landen, ist leider jederzeit gegeben. Dies verunsichert und frustriert die oft ehrenamtlichen Veranstalter aus den Werbegemeinschaften, Handels- und Gewerbevereinen oder Stadtmarketing- und Quartiersinitiativen genauso wie die Genehmigungsbehörden," kritisiert Langemann. In Zeiten deutlich rückläufiger Kundenfrequenzen müsse der verkaufsoffene Sonntag dem stationären Einzelhandel im Wettbewerb mit dem Onlinehandel und benachbarten Standorten als zugkräftiges Instrument ohne unnötige Hürden erhalten bleiben.

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