1. Wieder unter Drogen

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    BÜCKEBURG (mk). Weil er durch eine zurückliegende Trunkenheitsfahrt den Führerschein in behördliche Verwahrung geben musste und mit einer Sperrfrist belegt wurde, ist der Grund, warum gestern ein 34-jähriger Bückeburger im Ortsteil Meinsen bei einer Verkehrskontrolle keine Fahrerlaubnis vorlegen konnte. Nach Ablauf der Sperrfrist kam eine Neubeantragung der Fahrerlaubnis für den 34-Jährigen nicht in Betracht. Die Beamten konnten bei dem Kontrollierten körperliche Auffälligkeiten feststellen, die den Konsum von Drogen vermuten ließen. Nach einem Drogenvortest war es belegt, dass der Mann Drogen eingenommen hatte. Eine Blutprobe war unumgänglich; ein Ermittlungsverfahren unter Fahren von Drogeneinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

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