LANDKREIS (em). "Entgegen dessen, was die sehr euphorische Berichterstattung anfänglich zuweilen vermuten ließ, können nur wenige Betroffene auf Zuschüsse der Krankenkasse für neue Brillengläser oder Kontaktlinsen hoffen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass maximal 1,4 Millionen Menschen nach der neuen Regelung anspruchsberechtigt sind. In Relation zu den insgesamt über 40 Millionen fehlsichtigen Deutschen ist dies also nur ein verhältnismäßig kleiner Teil. Und auch sie bekommen eben nur einen Zuschuss für die Brillengläser, nicht für die Fassung. Von der "Brille auf Rezept" kann also nicht die Rede sein", urteilt Augenoptiker Giovanni Di Noto.
Neben der Berichterstattung sei aber auch die Umsetzung des Gesetzes zu bemängeln. Es fehlen Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Gesetzeslage und Übergangslösungen. So bedarf beispielsweise das Hilfsmittelverzeichnis, in der alle verordnungsfähigen Sehhilfen gelistet sind, einer dringenden Überarbeitung. Gleiches gilt für die Festbeträge, die in der vorliegenden Form nicht auskömmlich für die Leistungserbringer sind. Bis all diese Dinge geregelt sind, wird vieles zwangsläufig über Kostenvoranschläge laufen müssen, was wiederum die Wartezeit für die Versicherten erheblich verlängert. "Der ZVA bemüht sich daher, gemeinsam mit den Krankenkassen schnell zu einer praktikablen Lösung im Interesse der Verbraucher zu gelangen. Davon abgesehen bin ich zuversichtlich, dass Augenoptiker auch künftig eigenverantwortlich Brillen und Kontaktlinsen verordnen werden. Denn eine Fehlsichtigkeit ist keine Erkrankung. Eine ärztliche Verordnung ist daher nur dann erforderlich, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist." Foto: privat