1. Verunreinigung durch Hundekot

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    HASTE (gr). Bei der Gemeinde Haste gehen zunehmend Beschwerden über die Verschmutzung der Straßen durch Hundekot ein. Daher weist die Gemeinde noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der Führung von Hunden beauftragte Personen verpflichtet sind zu verhindern, dass ihr Tier öffentliche Straßen oder Anlagen verunreinigt. Bei der Verunreinigung mit Kot ist der Hundehalter oder die mit der Führung betraute Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Viele Besitzer gehen mit gutem Beispiel voran und zeigen eine Vorbildfunktion, in dem sie die "Hinterlassenschaften" ihrer Tiere mit geeigneten Müllbeuteln entfernen und der Restmülltonne zuführen. Leider gibt es auch Menschen, die ihre Sorgfaltspflicht nicht ernst nehmen. Deswegen erinnert die Gemeinde daran, dass Hundekot nicht nur optische und ästhetische Probleme nach sich ziehen, sondern dass auch hygienische Gesichtspunkte hinzukommen. Hundekot enthält Krankheitskeime, die Krankheiten auslösen können. Kinder sind besonders gefährdet. Die Gemeinde Haste appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und den mit der Führung der Hunde beauftragen Personen, ihren Pflichten nachzukommen. Alternativ wären ordnungsbehördliche Maßnahmen erforderlich die mit verstärkten Kontrollen durch entsprechenden Personaleinsatz umzusetzen wären.

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