BÜCKEBURG (wa). Wo nimmt die Stadt Bückeburg 40 weitere Kinderbetreuungsplätze her? Da sich die Fertigstellung des Kindergartens mit Krippe auf dem ehemaligen Blindow-Gelände an der Hinüberstraße erheblich verzögert, steht die Stadt Bückeburg in diesem Jahr vor einem großen Problem. Die Krippe, als erster Bauabschnitt, wird voraussichtlich erst zum Jahresende 2017 in Betrieb gehen können. Außerdem wurde ein bestehender Kooperationsvertrag für das "Haus des Kindes" zum 31. Juli 2017 von der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH (PLSW) gekündigt. Die Stadt ist als Gewährsträgerin für die Kinderbetreuung verpflichtet, die dort betreuten Kinder nun adäquat mit neuen Betreuungsplätzen zu versorgen. Zum ersten August 2017 müssen für 26 Kindergartenkinder und für fünf Krippenkinder zusätzliche Betreuungsplätze bereitgestellt sein.
Eine Lösung - jedoch nur für einen Teil der Kinder: Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Bückeburg betreibt seit 2005 einen Kindergarten mit zwei Regelgruppen im Bodelschwingh-Haus der PLSW an der Bodelschwinghstraße. Die Kirchengemeinde nutzt bis dato für ihre Einrichtung die eine Hälfte des Hauses. Die andere Hälfte der Immobilie wird durch die PSLW für zwei heilpädagogische Gruppen mit Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren genutzt. Die Stadt Bückeburg kooperiert mit der PLSW bereits seit 1994. Seit 2005 bezuschusst sie die Einrichtung im Bodelschwingh-Haus im Rahmen einer "üblichen Defizitdeckung". Die PSLW möchte die eigene Einrichtung verlagern und hat die zweite Gebäudehälfte nun der Kirchengemeinde zur Nutzung angeboten. Es gab bereits mehrere Gesprächen unter Beteiligung der Evangelischen Landeskirche, in denen die Rahmenbedingungen und Konditionen einer erweiterten Zusammenarbeit erörtert wurden. Die Kirchengemeinde ist bereit, die zweite Gebäudehälfte des Bodelschwingh- Hauses zu erwerben und dort eine Krippengruppe sowie eine Kindergartengruppe einzurichten und zu betreiben. Als Voraussetzung dieses Engagements wurde seitens der PLSW neben der üblichen Defizitbezuschussung des Kindergartenbetriebes ein Mietvertrag für die zweite Gebäudehälfte mit einer Laufzeit von 20 Jahren sowie eine Anpassung der Mietkonditionen für das Gesamtgebäude gefordert. Die Kirchengemeinde werde versuchen, eine Bezuschussung der Maßnahme durch das sogenannte RAT-Nachfolgeprogramm zu erhalten und damit einen Teil der Aufwendungen zu kompensieren. Die Stadt würde dann den üblichen Trägeranteil von der Kirchengemeinde einfordern. Konkret befürwortet die Stadtverwaltung eine Erweiterung des bestehenden Kooperationsvertrages unter der zwingenden Bedingung, dass die Betreuungsplätze zum 1. August 2017 definitiv bereitgestellt werden und damit alle Kinder aus dem "Haus des Kindes" ins Bodelschwingh-Haus wechseln können. So steht es in der Beschlussvorlage, die am kommenden Montag, 13. März, auf dem Tisch des Verwaltungsausschusses liegen wird. Eine Alternative sieht die Verwaltung in der Einrichtung einer Übergangskrippe in der Jugendfreizeitstätte gegenüber dem Bahnhof. Lesen Sie dazu nebenstehenden Artikel. Sogenannte "Schlichtbauten" oder auch Container würden Kosten in einem sechsstelligen Betrag bedeuten und stehen deshalb in keinem Verhältnis zur kurzen Nutzungsdauer, gab Christian Schütte vom Bürgerservice der Stadt Bückeburg im Ausschuss für Jugend und Familie bekannt. Die ursprüngliche Planung für die neue Einrichtung in der Blindowschule sah vor, vier Krippengruppen und drei Kindergartengruppen im Objekt unterzubringen. Dabei sollte die nur vorübergehend in der städtischen Einrichtung am Unterwallweg betriebene Krippengruppe mit in die neue Krippe umziehen. Nach der Kündigung des "Haus des Kindes" durch die PSLW wurde diese Planung um jeweils eine Gruppe aufgestockt, um den zusätzlichen Bedarf auffangen zu können. Gleichzeitig war zwingende Voraussetzung dieser Planungen, dass die neue Krippeneinrichtung am 1. August 2017 in Betrieb gehen könne. Die laufende Fortschreibung der Anmeldungen verändert allerdings immer wieder den von der Stadt bereitzustellenden Platzbedarf. Bei Inbetriebnahme der neuen Krippe an der Hinüberstraße sind fünf Gruppen geplant - zwei Gruppen kämen aus der derzeit noch zu beratenden Behelfslösung (Jugendfreizeitstätte) hinzu. Dies ergibt 45 neue Plätze. Eine Fortführung der Krippenbetreuung in der Kindertagesstätte am Unterwallweg oder am Behelfsstandort wäre also weiterhin notwendig. Der Fehlbestand von 18 Betreuungsplätzen wäre mit der Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts an der Hinüberstraße (2018) zu decken. Auch wenn die Kirchengemeinde Bückeburg bereit ist, die Kinder aus dem "Haus des Kindes" aufzunehmen, bedeute dies keineswegs, dass der mit dem Ausbau der neuen Einrichtung in der ehemaligen "Blindowschule" einhergehende Platzbedarf verringert werden könne, heißt es seitens der Stadt. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nimmt weiterhin auf hohem Niveau zu. Ganz allgemein besteht ein zukünftiger Ausbaubedarf für Betreuungsplätze. Ein Umzug der ursprünglich als Provisorium gedachten Krippengruppe in der Kindertagesstätte am Unterwallweg ist solange nicht möglich, bis der zweite Bauabschnitt in Betrieb genommen werden kann, da ansonsten der bereits heute feststehende Bedarf nicht gedeckt werden könne. Alternativ wäre die erst noch zu schaffende Behelfslösung bis zu diesem Zeitraum weiterzuführen. Mit den vorgelegten Planungen werde laut der Stadt Bückeburg lediglich der bestehende Betreuungsbedarf abgedeckt. Weitere, in Zukunft entstehende Bedarfe sind nicht erfasst und müssten gegebenenfalls in weiteren Betreuungseinrichtungen abgedeckt werden. Übrigens: Im März 2016 hatte bereits der Immanuel Kindergarten einen Antrag auf finanzielle Unterstützung seitens der Stadt gestellt, auch hier fehlen insgesamt 11 Kindergartenplätze. Foto: wa