1. Schulanfänger 2018/2019 anmelden

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    STADTHAGEN (bb). Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2018 vollendet haben (Geburtsjahrgang 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012).

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder). Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Grundschulen der Stadt Stadthagen "Am Sonnenbrink", "An der Bergkette" und "Am Stadtturm" werden die Anmeldung der Schulanfänger im März und Mai 2017 abwickeln. Dabei wird der Sprachstand der Kinder abgefragt, um gegebenenfalls Sprachfördermaßnahmen in dem letzten Jahr vor Schuleintritt einzuleiten. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde - bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass - unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen einzeln angeschrieben und eingeladen. Betroffene Eltern, die keine schriftliche Einladung erhalten haben, werden gebeten, einen Termin mit der entsprechenden Schule zu vereinbaren.

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