STADTHAGEN (bb). Als Skandal bezeichnet die WIR-Fraktion in einer Pressemitteilung eine Entscheidung, die der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen getroffen habe. Der Entschluss sehe vor, ein im Eigentum der Stadt befindliches Grundstück an einen Investor zu veräußern, der dort eine Spielothek bauen wolle, heißt es in der Mitteilung. WIR-Fraktionsmitglied Jürgen Burdorf hebt in dem Schreiben die von Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr hervor.
Burdorf verweist auf eine Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage von FDP-Abgeordneten. In dieser heißt es, dass 300.000 Personen in Deutschland spielsüchtig sind, wovon 80 Prozent auf die Angebote in Spielhallen zurückgeführt werden. Daher sei im Glücksspielstaatsvertrag und im Niedersächsischen Glücksspielgesetz geregelt, dass die Anzahl der Spielhallen ab Juli 2017 deutlich reduziert werden solle. "Wir haben angesichts der von Spielhallen ausgehenden Suchtgefährdung und der bundesweiten Bemühungen, die Anzahl der Spielautomaten deutlich zu reduzieren, kein Verständnis dafür, dass in Stadthagen ein im Eigentum der Stadt stehendes Grundstück für diesen Zweck veräußert werden soll und damit die Bemühungen zur Suchtbekämpfung in Stadthagen unterlaufen werden", so der WIR-Fraktionsvorsitzende Richard Wilmers in der Mitteilung. "Besonders ärgerlich ist zudem, dass hierfür ein Grundstück mit hoher Lagequalität an der Straße Am Helweg veräußerst werden soll. Gerade für Gewerbetreibende, die ein Grundstück mit guter Infrastruktur benötigen, könnte die Fläche interessant sein. Auf keinen Fall trägt eine neue Spielothek zur Steigerung der Attraktivität und zum besseren Erscheinungsbild von Stadthagen bei", formuliert Jürgen Burdorf. "Wir hoffen sehr, dass der Verwaltungsausschuss seine Entscheidung noch einmal überdenkt und kein hochwertiges Grundstück für eine Spielhalle zur Verfügung stellt. Auch wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich die Bevölkerung in diesen Diskussionsprozess mit einbringt", so Wilmers abschließend. Aufgrund der Vertraulichkeit der Sitzung darf die WIR-Fraktion keine weitergehenden Angaben, wie etwa zum Kaufinteressenten, zum Beratungsgang oder zum Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Verwaltungsausschusses machen. Die WIR-Fraktion hat in dem Gremium kein Stimmrecht.