OBERNKIRCHEN (mk). Nach einem Autokauf eines 41-jährigen Stadthägers in Berlin muss sich dieser nach einer Verkehrskontrolle auf der Rintelner Straße wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. Die Beamten untersagten dem Stadthäger am Mittwoch, dem 15. Februar, um 22.50 Uhr die Weiterfahrt, weil an dem Pkw VW das Berliner Kurzzeitkennzeichen für einen Pkw Opel angebracht wurde. Ersten Ermittlungen zufolge war der VW Passat bereits seit einem Monat nicht mehr ordnungsgemäß zugelassen und die vorgelegten Fahrzeugdokumente enthielten unrichtige Angaben.
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Falsches Kennzeichen
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