BAD NENNDORF (jl). Der Rat der Stadt Bad Nenndorf hat beschlossen, die Entschädigungen für die Westfalen Weser Energie GmbH und die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH jeweils auf 260 Euro pro Monat festzulegen. Das entspricht der Höchstgrenze der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Vertreter der Kommune, bezogen auf die Größenklasse der Gemeinde, die die entsprechende Kommission aktuell empfiehlt.
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Entschädigung für Kommunenvertreter
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