1. Lärmendes Quad als "Wecker"

    Anwohner kritisiert Nachtfahrverbot nur für Motorräder / Ausweitung denkbar

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    BAD NENNDORF (jl). Es gibt definitiv Schöneres: Ein Quad knattert am Haus vorbei und reißt einen aus dem Land der Träume – und das am frühen Morgen zwischen 4.30 und 5.30 Uhr. So ist es einem Bad Nenndorfer Bürger widerfahren, der sich an das Schaumburger Wochenblatt gewandt hat. Zweimal in den letzten Wochen habe ein lärmendes Quad seinem Schlaf ein jähes Ende gesetzt. Im Zuge dessen moniert er, dass in der Lehnhast, dort wohnt er, das Schild "Lkw- und Kraftradfahren zwischen 22 und 6 Uhr verboten" verschwunden sei. André Lutz, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Bildung und Sicherheit, bekräftigt auf SW-Nachfrage: "Das Schild ist vorhanden. Es steht unverändert von der westlichen Entlastungsstraße kommend im Einmündungsbereich zur Lehnhast." Und auch ein Ortstermin zeigt, dass es dort noch sein Dasein fristet.

    Das Problem ist ein anderes. Wie die Verwaltung betont, gehören Quads zur Kategorie der Pkw, für die das Nachtfahrverbot freilich nicht gilt. Das wurmt den Anrainer vor allem mit Blick auf den Kurstadtstatus: "Was soll das, wenn Quads unter Pkw fallen und – im Gegensatz zu fast allen Pkw – einen Heidenlärm machen!" Und weiter: "Hier zeigt sich wieder, wie die Gesetzgebung hinter der Realität meilenweit hinterherhinkt." Er bringt die Konkurrenz zu anderen niedersächsischen Kurorten ins Spiel. Im Falle einer Hinweiszunahme sähe aber auch die hiesige Verwaltung eine Ausweitung des nächtlichen Fahrverbots für Quads als "angebracht". Dazu Lutz: "Sinn und Zweck des Nachtfahrverbots ist natürlich, die Kernstadt von Lärm weitestgehend frei zu halten. Da wäre es kontraproduktiv, wenn Quads auch zur Nachtzeit im Stadtgebiet gefahren werden dürfen." Bisher seien bei der Verwaltung aber keine vermehrten Beschwerden aufgelaufen. Dennoch, das bestätigt der Amtsleiter, erfahren Quads generell einen wachsenden Zuspruch. Foto: jl

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