1. Verwaltung empfiehlt die 
Sanierung des Kurhauses

    Entscheidungsträchtige Ratssitzungen in der nächsten Woche

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    NENNDORF (jl). Kurhaussanierung ja oder nein? Wenn es nach der Verwaltung geht, soll der Bürgerentscheid von 2013 umgesetzt und das historische Gebäude saniert werden. Das empfiehlt sie in der Vorlage zur Grundsatzentscheidung, die am kommenden Mittwoch, dem 22. Februar im Rat der Stadt Bad Nenndorf fallen soll. Das Gremium tagt öffentlich ab 19 Uhr im "Hofrat Schröter"-Raum im Haus Kassel (Hauptstraße 4). Die Gesamtkosten für eine Sanierung mit Neubaustatus liegen nach den Berechnungen vom beauftragten Büro pm bei rund 6,95 Millionen Euro (alle Summen in netto). Abzüglich der Förderungen – unter anderem würden 1,7 Millionen Euro aus dem Städtebauprogramm des Landes fließen – ergibt sich ein städtischer Kreditbedarf von 5,08 Millionen Euro. Während zur Zeit des Bürgerbegehrens noch ein jährliches Defizit von 17.500 Euro erwartet worden ist, steht aus heutiger Sicht sogar ein kleines Plus von 719, 77 Euro bei Vollvermietung unter dem Finanzplan. Der Grund: Die vermietbare Fläche hat sich erhöht. Zum Vergleich: Ein Neubau für Gesundheitszentrum, Rathaus und gehobene Gastronomie würde mit 13,92 Millionen Euro zu Buche schlagen. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Haushaltsplan 2017 zudem die Bildung einer Arbeitsgruppe zur möglichen Übernahme der Landgrafentherme und die Neufassung einer Benutzungsordnung für das Vereinsheim. Ferner müssen Gremien neu besetzt werden – ein Ratsherr der Linken ist wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Damit verliert er für die Dauer von fünf Jahren sein Ratsmandat. Das führt etwa im Aufsichtsrat der KurT zu einer veränderten Sitzverteilung. Am darauffolgenden Donnerstag, dem 23. Februar, tagt der Samtgemeinderat an selbigem Ort. Beginn ist ebenfalls um 19 Uhr. Wegen des bereits erläuterten Sitzverlustes müssen auch die Gremien im Samtgemeinderat neu besetzt werden. Zudem stehen neben dem Haushaltsplan 2017 unter anderem die Neufassung der Friedhofssatzung, die zweite Änderung der Feuerwehrsatzung sowie einige Ernennungen von Funktionsträgern im Feuerwehrwesen an. Jeweils im Anschluss haben Ratsmitglieder sowie Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

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