1. Keine Aufstallung mehr

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    LANDKREIS (gr). Im Landkreis Schaumburg wird die angeordnete Aufstallung von Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Erforderlichkeit der Aufstallung ist nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts nur noch in Gebieten mit besonders hoher Geflügeldichte gegeben. Da ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen den Wildvogelfunden und den Ausbrüchen der Geflügelpest nicht feststellbar war, wird die Freilandhaltung von Geflügel wieder zugelassen, zumal im Landkreis Schaumburg seit November 2016 noch kein infizierter Wildvogel gefunden wurde.

    Auch unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes wird von einer weiteren Aufstallung abgesehen. Unabhängig davon wird an das Verantwortungsbewusstsein aller Geflügelhalter appelliert, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Foto: privat

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