Heute sind alle 41 Familienbäume bereits verkauft. Diese haben eine Lebensdauer von bis zu 240 Jahren und Platz für 50 bis 60 Urnen. Weitere Gemeinschaftsbäume wird es nicht mehr geben. Seine neueste Idee, um weitere Menschen für den Friedhof Obernkirchen zu begeistern, sind sogenannte Gemeinschafts-Rhododen-dren. Die Fläche dafür ist wesentlich kleiner, halten aber auch bis zu 100 Jahre. Im Vergleich: Ein normales Rasenwahlgrab (Kosten ca. 5.430 Euro) wird 30 Jahre gepflegt, ein Urnenwahlgrab nur 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Da ist beispielsweise ein Gemeinschaftsbaum gerade für Paare in der Bio-Urne ideal, mit der Zeit zersetzt sich diese nämlich und die Asche zerfällt sozusagen ineinander. Mit einer großen Portion Leidenschaft plädierte Rethmeier für den Obernkirchener Friedhof, der nicht "normal" sei, sondern ein echter Park. Und er erinnerte: "Wir sollten das Leben nicht so ernst nehmen, wir kommen da eh nicht lebend raus." Im Vorfeld hatte Rechtsanwalt Maximilian Wittum über Fallstricke beim Hausbau informiert, "damit Sie nicht unbefangen und naiv an die Bau-Sache herangehen." Denn bei der größten Ausgabe im Leben wird nicht selten 10 bis 20 Prozent mehr bezahlt als veranschlagt. Im Bereich Fertighaus warnte er, dass die Anbieter den Preis so hoch wie möglich ansetzen und sich oft höhere Kosten hinter besonderen Lockangeboten verbergen. Hier heißt es aufmerksam sein und sich jegliche Kosten vertraglich bestätigen lassen. "Wenn Sie Pech haben und Sie möchten beispielsweise statt 5 Steckdosen im Zimmer, doch lieber noch drei weitere hinzu, kann das kräftig ins Geld gehen", erklärte Wittum. Mit dem Architekten empfiehlt er, eine sogenannte Bausummenobergrenze festzulegen und die Bauabschnitte stufenweise in Auftrag zu geben. Bei einem Bauträger sei es ebenso wichtig stufenweise Abschläge zu vereinbaren, falls der Bauträger plötzlich insolvent wird. "Und dann ist ihr Geld weg", sagte Wittum. Die aktuell niedrigen Zinsen sollte man sich außerdem so lange wie möglich sichern. Dass diese noch mehr fallen halte Wittum für eher unwahrscheinlich. Weitere Themen an diesem informativen Abend lieferte Rechtsanwalt Jens Grützmacher mit der Betriebskostenabrechnung und inwiefern die Nachzahlung vom Mieter verweigert werden kann. Wichtig sei es, die Abrechnung schlüssig aufzustellen, da der Mieter nur bei einer formell falschen Abrechnung die Zahlung verweigern kann. Übrigens: Haus & Grund betreut 524 Mitglieder unter dem Vorsitz von Friedbert Wittum. Ganz neu ist die überarbeitete Homepage des Vereins: www.h-u-g-obernkirchen.de . Dort gibt es weitere Informationen zum Verein. Foto: wa
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Vom Familienbaum-Grab und der Nachzahlungsverweigerung
Mitgliederversammlung vom Verein "Haus & Grund" / Volker Rethmeier und Jens Grützmacher referieren
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