1. Baumfrevel im Landschaftsschutzgebiet

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    BÜCKEBURG (em). Zurzeit schneidet die Stadt ihre Hecken entlang der Wirtschaftswege und Gräben. Dabei folgen die Mitarbeiter den Anweisungen der Verwaltung: Wirtschaftswege müssen für landwirtschaftliche Geräte passierbar sein. Äste sollen nicht an landwirtschaftlichen Maschinen hängen bleiben und Schäden anrichten. Die Landwirte müssen unbeschadet zu Ihren Wirtschaftsflächen gelangen können. Auch Gräben werden freigeschnitten, damit ein bestimmter Wasserabfluss möglich ist. Diese Eingriffe tätigt der Baubetriebshof der Stadt Bückeburg stets in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar. 
In Nordholz an der Bruchstraße fiel bei der regulären Pflege ein Baumfrevel der besonderen Art auf: Eichen an der Grabenböschung waren mutwillig am Stammfußbereich angesägt worden. Das Absterben und spontane Umbrechen war sichtlich Ziel des Eingriffs und erfolgte auch nach gewisser Zeit. Noch dazu wurde eine Gefährdung von Personen in Kauf genommen, die von den umstürzenden Gehölzen verletzt werden können. 
Die Bäume störten weder das Befahren des landwirtschaftlichen Weges, noch hinderten sie das Wasser im Graben am Abfließen. Aus städtischer Sicht waren die Bäume auf dem besten Weg landschaftsprägend heranzuwachsen. Neben dem ökologischen Schaden ist ärgerlich, dass bereits Steuer-Pflegegelder in den Bäumen stecken. Daher hat die Stadt Bückeburg bei der Polizei "Anzeige gegen unbekannt" erstattet und bittet um sachdienliche Hinweise zur Tat. Weiter wird daraufhin gewiesen, dass die Tat neben einer Sachbeschädigung auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Anpflanzung lag im Westen des angrenzenden Grünlandes und birgt somit keine gravierenden Nachteile für die Bewirtschaftung. Daher wird die Stadt Bückeburg/Fachbereich Umwelt im Herbst an gleicher Stelle eine Neuanpflanzung von Eichen und Erlen vornehmen. Foto: privat

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