1. Mordsache K.: Kein Ende in Sicht

    Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen Revision gegen das Urteil von elfeinhalb Jahren Haft ein

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    Richter Norbert Kütemeyer teilte auf SW-Anfrage am gestrigen Freitag mit, dass die Schreiben bei ihm eingegangen seien. Damit wird das Urteil nicht rechtskräftig. Bis spätestens Anfang Mai hat die Strafkammer noch Zeit, das gefällte Urteil begründen. Nach Zustellung der wahrscheinlich über hundert Seiten umfassenden Erläuterungen müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung innerhalb eines Monats ihren Revisionsantrag begründen. Danach befasst sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall. Sollte dieser keine Mängel im Verfahren oder bei der Bemessung des Strafmaßes erkennen, muss K. endgültig hinter Gitter. Sehen die höchsten Richter indes Fehler, wird der Prozess neu aufgerollt – allerdings vor einer anderen Kammer des Landgerichts Bückeburg. Es sei dann anzunehmen, dass – so Kütemeyer – erneut ein langes Verfahren beginne einschließlich Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen. Der Prozess um den Tod der Frau am 27. Mai 2015 im gemeinsamen Wohn- und Geschäftshaus in Lauenau hatte sich seit März 2016 über 41 Verhandlungstage hingezogen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Die Verteidiger forderten Freispruch für ihren Mandanten. Das Gericht entschied in der vergangenen Woche auf Totschlag. Uwe K. sitzt seit Ende September 2015 in Untersuchungshaft. Foto: al

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