1. Neue Sprechzeiten

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    BÜCKEBURG (mk). Das Amtsgericht Bückeburg hat in Beratungshilfesachen ab 1. Februar neue Sprechzeiten. Rechtsuchende, die einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung benötigen, können ab diesem Zeitpunkt immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in die Sprechstunde kommen, um Ihren Antrag mündlich zu Protokoll zu geben.

    Darüber hinaus können Beratungshilfeanträge natürlich auch weiterhin schriftlich gestellt werden. Informationen und Antragsvordrucke erhalten Rechtsuchende wie gewohnt auf der Internetseite ww.justizportal.niedersachsen.de/startseite/. Die übrigen Sprechzeiten bleiben unverändert.

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