LAUENAU/BÜCKEBURG (al). Im Mord an der damals 42-jährigen Ines K. aus Lauenau hat das Landgericht Bückeburg sein Urteil gesprochen. Am 41. Verhandlungstag erklärte es den Ehemann Uwe K. für schuldig. Allerdings folgte die Kammer nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Statt Mord Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen stufte sie die grausige Tat als Totschlag ein. Der heute 46-Jährige muss für elf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. 16 Monate hat er bereits im Rahmen der Untersuchungshaft verbüßt. Wie der Angeklagte das Urteil entgegennahm und welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bewogen lesen Sie im Innenteil. Foto: al
Foto RBDGAL47: Noch einmal im Medieninteresse: Uwe K. zwischen seinen Verteidigern Christoph Hessel (re.) und Dirk Baumann.