STADTHAGEN (bb). Das Schlossgartencafé ist weit baufälliger, als bisher angenommen. So steigen der Aufwand und die Kosten für die Sanierung des denkmalgeschützten Teils des Gebäudes, des Lusthauses. Eine Wiederaufnahme der Nutzung noch in diesem Jahr ist damit nicht möglich, wie in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses klar wurde.
Bei einer Besichtigung des Gebäudes und der anschließenden Beratung zeigte der Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen der Stadtverwaltung Gerd Hegemann auf, dass die Schäden im historischen Lusthaus deutlich größer sind, als angenommen. Das ganze Ausmaß zeige sich erst jetzt, nachdem der Innenausbau vollständig beseitigt sei, so Hegemann. Frühere Sanierungsversuche hätten zwar zu einem attraktiven Außenbild geführt, die schädliche Wirkung der Feuchtigkeit unter der Oberfläche aber noch verstärkt. Die eingehende Untersuchung habe nun beispielsweise ergeben, dass eine Vielzahl von Balken beseitigt werden müsse. Allerdings sei es derzeit noch nicht möglich, belastbare Zahlen für die erforderliche Sanierung vorzulegen. Diese sollen bis zur nächsten Sitzung im Februar vorliegen. Die bisher für die Sanierung eingeplanten 140.000 Euro würden jedoch nicht ausreichen. Rolf Rösemeier-Tietjen (Grüne) erklärte für die Gruppe SPD/Grüne/FDP, dass sich der Rat über die Sanierung des historischen Denkmales Lusthaus einig gewesen sei. Auch wenn sich der Aufwand erhöhe, könne seine Gruppe nur die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel unterstützen. Schließlich sei der Erhalt des Gebäudes nicht nur wünschenswert, sondern auch eine vom Denkmalschutz auferlegte Pflicht. Dem stimmte Heiko Tadge (CDU) zu. Weil aber an der Maßnahme "noch keine Preisschilder dran sind", müsse das Wie der Sanierung später diskutiert werden. Jürgen Burdorf hielt für "WIR" fest, dass der Erhalt unstrittig sei und die Sanierung zeitnah angegangen werden sollte. Jörg Janning (SPD) erklärte, dass es vor der endgültigen Beschlussfassung nun sinnvoll sei, den historischen Zusammenhängen auf den Grund zu gehen. Eine gastronomische Nutzung sei unter diesen Voraussetzungen noch in diesem Jahr schließlich ohnehin undenkbar.Foto: archiv bb