1. Viele interessierte Nachfragen zu 
der geplanten Suche nach Flözgas

    Rund 100 Besucher bei Informationsveranstaltung der LauenhagenGas GmbH / Bohrbeginn im 2. Quartal

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LauenhagenGas – Geschäftsführer Stefan Decker unterrichtete seine Zuhörer im Kultur- und Sportzentrum zunächst über das Vorhaben. Nach Aussage Deckers handelt es sich bei dem Schachtgelände um einen "idealen Standort". Während des Kohleabbaus sind hier nach seinen Angaben bereits fünf Millionen Kubikmeter Gas gefördert und damit ein Kraftwerk betrieben worden. Sein Unternehmen wird im 2. Quartal dieses Jahres mit den Bohrungen beginnen. Decker wies darauf hin, dass Fracking nicht eingesetzt wird. Zusammen mit Fachkräften der Firma PVG, dem Hauptgesellschafter von LauenhagenGas, und der Bohrfirma "Angers und Söhne" beantwortete er die sehr zahlreichen, durchweg kritischen Fragen und Beiträge des Publikums. Diese bezogen sich unter anderem auf die Bereiche Umweltschutz, Lärmbelästigung, Genehmigungsverfahren, Beseitigung des Abfalls und "Wer haftet bei Schäden". Auch Jens von Eichen, Referatsleiter beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der Genehmigungsbehörde, sowie Bernd W. Hugo, Leiter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises, standen Rede und Antwort. Folgende Antworten wurden gegeben: Bei den Vorbereitungen und der Antragstellung auf Genehmigung des Vorhabens ist mit Vertretern der Kommunalpolitik, des Landkreises, der Genehmigungsbehörde sowie Bürgermeistern und Bürgern der betroffenen Kommunen gesprochen worden. Bei der Genehmigung handelt es sich nicht um ein öffentliches Verfahren, deshalb erfolgt keine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die zuständige Abteilung des Landkreises hat, da es sich um ein bergrechtliches Verfahren handelt, lediglich eine Stellungnahme zum Wasserrecht abgegeben. Noch läuft das Verfahren. Die Lärmbelastung wird im Bereich von 45 bis 65 Dezibel liegen, die Lärmschutzrichtlinien werden eingehalten. Der Firma ist nicht aufgetragen worden, für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen beim Einsatz des Bohrers zu sorgen. Zu einer Erschütterung des Untergrundes wird es nicht kommen. Es wird nicht in den Bergbau gebohrt, nicht in die Strecke. Bei dem Vorhaben wird nach natürlichen Räumen gesucht, in denen nach Vorstellungen der Geologen Gas zu finden ist. Das für die Bohrspülung benötigte Wasser wird mit Tankwagen heranbracht und anschließend auf gleichem Wege unter Beachtung der Richtlinien fachgerecht entsorgt. Alle bei der Spülung verwendeten Zusätze sind nicht bzw. leicht wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 1) und werden auch bei Brunnenbohrungen verwendet. Die Bohrspülung funktioniert wie ein Kreislauf. Das dafür benötigte Gestänge ist abgedichtet. Rund 200 Kubikmeter Wasser werden für die Spülung benötigt; etwa 30 Kubikmeter Gestein werden herausgebohrt. Am Bohrplatz verbleiben keine Abfälle, denn diese müssen ebenfalls fachgerecht entsorgt werden. In der angepeilten Bohrtiefe findet sich hauptsächlich stark salzhaltiges, möglicherweise auch schwermetallhaltiges Wasser, dass, sollte es an die Oberfläche kommen, analysiert und gemäß den Richtlinien fachgerecht entsorgt werden muss. Es wird nicht zu einer Förderung von Gas mit großen Mengen Wassers kommen, da dies für das Unternehmen nicht wirtschaftlich ist. Weitere Bohrungen im Bereich des durch die Behörde genehmigten Areals in Schaumburg sind gegenwärtig durch die Firma nicht geplant. Sollte das Projekt Erfolg haben, dann strömt das Gas von selbst. Nimmt man an, dass etwa 1.000 Kubikmeter Gas pro Stunde bei einem Druck von drei bis fünf Bar fließen, dann erstreckt sich der Förderzeitraum über 20 bis 30 Jahre und es wird dafür ein Gebäude von der Größe eines Seecontainers errichtet. Sollte das Ergebnis der Bohrung nicht den gewünschten Erfolg bringen, findet keine Gasproduktion statt. Bei auftretenden Schäden haftet der Verursacher, die Firma. Die Beweislast liegt beim ausführenden Unternehmen. Für eventuell auftretende Probleme gibt es eine Schiedsstelle. LBEG als Genehmigungsbehörde hat vorher geprüft, ob das Unternehmen technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen. Obendrein wird eine Sicherheitsleistung verlangt. Diese sogenannte Patronatserklärung wird dem NABU Lindhorst zur Verfügung gestellt. Kritisch wurde aus dem Publikum angemerkt, bei Kohlenflözgasen handele es sich nicht um eine konventionelle Gas – Lagerstätte, auch was die Menge des geförderten Gases angehe. Um von Flözgas etwas zu haben, müsse an sehr vielen Stellen in Schaumburg gebohrt werden. Dafür müsse ein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Decker hielt dem entgegen, dass es in dem genehmigten Bereich nicht sehr viele Möglichkeiten gebe. Sollte das Vorhaben erfolgreich abgeschlossen werden, soll der Firmensitz nach Lindhorst verlagert werden. Die Aussage Deckers, dann flössen auch Steuern an die Kommune, stieß bei einer Zuhörerin auf starke Zweifel. Decker entgegnete, dass bei getätigten Investitionen die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Foto: bt

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an