Die Schiedsperson wird durch die Samtgemeinde gewählt, dem Amtsgericht Stadthagen vorgeschlagen, von dort bestätigt und vereidigt. Ihre Aufgabe: schlichten statt richten. Sie initiiert und begleitet vorgerichtliche Konfliktlösungen bei Zivilstreitigkeiten. Dazu gehören etwa Nachbarschaftsquerelen,Beleidigungen, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigungen. Erst wenn eine gütliche Vereinbarung scheitert, ist eine Privatklage möglich. Wer Interesse an dem Ehrenamt, das mit einer Aufwandsentschädigung von rund 245 Euro verbunden ist, muss mindestens 30 Jahre alt sein und im Bezirk des Schiedsamts I wohnen, also in der Stadt Bad Nenndorf mit ihren Ortsteilen Waltringhausen, Riepen und Horsten. Dass ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegen muss, dürfte sich von selbst verstehen. "Sinnvoll ist jemand, der schon aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, aber keine Voraussetzung", so Loos. Auch juristische Kenntnisse seien nicht notwendig –"aber die Fähigkeit, mit unterschiedlichen Meinungen ausgleichend umzugehen". Hilfreich wäre zudem ein grundsätzliches PC-Wissen. Interessierte können sich an Eike Loos (Telefon 05723/740258) wenden. Er ist nicht nur als Schiedsmann für die Nenndorfer Nordgemeinden zuständig, sondern auch Vizevorsitzender der Interessenvereinigung Bezirksverband Hannover der Schiedsleute. Die Vorschläge leitet er an die Verwaltung weiter. Foto: jl archiv
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Schiedsperson zum Schlichten gesucht
Zum 1. Oktober braucht die Stadt einen neuen vorgerichtlichen Konfliktlöser / Schlichten statt richten
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