LAUENAU/BÜCKEBURG (al). Lebenslang oder Freispruch? Am kommenden Mittwoch, 25. Januar, entscheidet sich vor dem Landgericht Bückeburg, ob Uwe K. am Tod seiner Frau Ines schuldig ist oder nicht. Nachdem überraschend bereits am vergangenen Mittwoch die Beweisaufnahme abgeschlossen war und Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers hielten, haben nun die Richter das Wort. Ursprünglich waren – wie berichtet – zunächst für den gestrigen Freitag sowie an zwei Tagen bis zum Monatsende weitere Gerichtstermine angekündigt worden. Warum es nun nach dem jetzt 40. Verhandlungstag mit einem Mal so schnell geht, ist unbekannt. Vizepräsident und Gerichtssprecher Thorsten Garbe bestätigte auf Anfrage lediglich den jetzt festgesetzten Termin der Urteilsverkündung. Bei den am Mittwoch gehaltenen Plädoyers blieb es bei den bisherigen Standpunkten beider Seiten. Oberstaatsanwalt Frank Hirt forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für Uwe K. wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Er begründete dies mit einer Reihe von Indizien, unter anderem mit bis heute nicht erklärten Hautabschürfungen an beiden Armen sowie mit einem fehlenden Alibi für die Tatzeit. Die Verteidiger Dirk Baumann und Christoph Hessel verlangten dagegen Freispruch für ihren Mandanten, weil ihrer Ansicht nach dieser zur Tatzeit gar nicht im Haus gewesen sei. Sie sehen die frühere Geliebte Raffaela L. als Täterin an. Die wiederholt als Zeugin gehörte Frau hält die Verteidigung nicht für glaubwürdig, da sie sogar unter Eid mehrfach vor Gericht gelogen habe. Deshalb wird jetzt mit Spannung das Urteil erwartet. Prozessbeobachter glauben jedoch, dass die Mordsache Ines K. damit noch nicht zu Ende sein wird. Je nach Ausgang des Verfahrens könnten Staatsanwaltschaft oder Verteidigung die nächsthöhere Instanz anrufen. Dann würden den bislang 41 Prozesstagen sich weitere Termine um das grausige Geschehen an jenem 27. Mai 2015 in einem Lauenauer Wohn- und Geschäftshaus drehen.
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Am Mittwoch fällt das Urteil
Landgericht Bückeburg kündigt Entscheidung über Uwe K. an
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