BAD NENNDORF (gr). Am Dienstag dieser Woche teilte ein Bewohner aus Bad Nenndorf der Polizei mit, das aus einer vier- bis fünfköpfige Personengruppe ein Laternenmast mittels eines Elektroschockers malträtiert haben. Nach den Hinweisen des Zeugen sind zunächst zwei jugendliche Personen festgestellt worden, die sich beim Anblick der Polizeibeamten in einen angrenzenden Supermarkt zurückzogen. Da die Personen der Polizei bekannt waren, warteten diese, bis die Jugendlichen den Markt wieder verließen.
Bei der Überprüfung wurden zwei augenscheinliche Taschenlampen festgestellt, die sich jedoch als getarnte Elektroschocker entpuppten. Die Personen konnten nach ihren Angaben nicht erklären, warum und wo sie die Gegenstände erworben haben. Weiterhin konnten sie nicht erklären, was das Tasern der Straßenlaterne sollte, zumindest konnte festgestellt werden, dass es zu keiner Beschädigung der Straßenlaterne kam. Da es sich bei diesen als Taschenlampen getarnte Elektroschockern um verbotene Waffen nach dem Waffengesetz handelt, werden sich die zwei Personen vor dem Gesetz verantworten müssen.