1. Der gesetzliche 
Mindestlohn steigt

    34 Cent brutto gibt es pro Zeitstunde mehr

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    REGION HANNOVER (mk). Zum 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde gestiegen. Damit folgte das Kabinett dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Diese vertritt alle Tarifpartner und entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Steigen die Tariflöhne, dann steigt auch der Mindestlohn, daher hat sich die Kommission bei ihrer Entscheidung an den Branchen-Tarifabschlüssen der letzten 15 Monate orientiert. Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen schützt. Der Mindestlohn darf fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden. Zusammen mit ihrem Beschluss hat sie der Bundesregierung ihren ersten Bericht zum gesetzlichen Mindestlohn vorgelegt.

    Die Kommission verwies in ihrem Bericht darauf, dass mit dem bestehenden Datenmaterial keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten nachzuweisen waren. Die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns können gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dabei müssen die Tarifvertragsparteien repräsentativ sein und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der Branche verbindlich gelten. Das betrifft die Fleischwirtschaft, die Branche Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab dem 1. Januar müssen diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen. Für Zeitungszusteller gilt ab sofort ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen. Quelle: Bundesregierung

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