LANDKREIS (em). Ab dem 1. Januar haben Opfer bestimmter schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten einen bundesweiten Rechtsanspruch auf die kostenfreie Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein niedersächsisches Erfolgsmodell. Die Stiftung Opferhilfe und freie Träger bieten sie bereits seit 2013 in Strafverfahren vor den niedersächsischen Gerichten an - bislang als eine freiwillige Leistung. Nun tritt die gesetzliche Verpflichtung zur Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters für die Verletzten in Kraft. In Niedersachsen stehen derzeit 29 professionell ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter zur Verfügung, 15 weitere befinden sich in der Qualifizierungsmaßnahme. Damit ist Niedersachsen bundesweit führend. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: "Es lässt sich ohne Übertreibung sagen, dass Niedersachsen im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung ganz vorn ist. Bereits deutlich vor der nunmehr erfolgten gesetzlichen Verankerung des Anspruchs, nämlich ab 2013, haben die ersten psychosozialen Prozessbegleiterinnen in Niedersachsen mit ihrer Arbeit begonnen. Heute verfügt Niedersachsen mit Abstand über die meisten ausgebildeten Fachkräfte. Das zeigt, dass wir die Rechte der Opfer im Strafverfahren sehr ernst nehmen und sie aktiv stärken." Psychosoziale Prozessbegleitung ist die professionelle und besonders intensive Begleitung von Menschen, die durch Straftaten verletzt worden sind. Die Prozessbegleiter unterstützen die Opfer von Straftaten vom Beginn des Ermittlungsverfahrens über das gesamte Strafverfahren hinweg. Im Kern geht es darum, die Betroffenen in ihrer Doppelrolle als Zeuginnen und Zeugen sowie als Verletzte zu stärken.
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Anspruch auf eine Prozessbegleitung
Opferrechte werden weiterhin gestärkt / Begleitung ist ein Erfolgsmodell
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