STADTHAGEN/LANDKREIS (bb). Nach dem tödlichen Unfall an der Kreuzung Vornhäger Straße/Lauenhäger Straße im Mai 2016 hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg nun beim Amtsgericht Stadthagen Anklage gegen den Fahrer des Lkw erhoben. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.
Dem Fahrer wird zur Last gelegt, von der Vornhäger in die Lauenhäger Straße abgebogen zu sein, ohne sich dabei zu vergewissern, ob das Mädchen mit ihrem Fahrrad in die Kreuzung eingefahren ist, wie es in der Mitteilung heißt. In der Folge kam es zum Unfall an dessen Folgen die Siebenjährige noch an der Unfallstelle verstarb. Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig teilte mit, dass das Gesetz für den Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgibt. Foto: archiv mh