1. Umgang mit Feuerwerk

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    SACHSENHAGEN (gr). Aus Anlass des Jahreswechsels von 2016 zu 2017 weist die Samtgemeinde Sachsenhagen auf die gesetzlichen Regelungen für das Abbrennen eines Feuerwerks hin. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

    Bei handgeworfenen Feuerwerkskörpern ist ein Schutzabstand von mindestens 30 Metern, bei der Anwendung von hochsteigenden Raketen ist ein Regelmindestabstand von wenigstens 200 Metern einzuhalten, um eventuelle Brandgefährdungen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regel stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Die Samtgemeinde Sachsenhagen bittet im Interesse der Öffentlichkeit darum, sich an das Abrennverbot zu halten und gegebenenfalls andere Einwohner sowie Gäste darauf hinzuweisen.

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