OBERNKIRCHEN (mk). Am Freitag, dem 16. Dezember, um 14.48 Uhr, befuhr ein 59-jähriger Obernkirchener mit seinem Kleinkraftrad die Vehlener Straße. Am Fahrzeug war lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht. Auf dem Prüfstand wurde festgestellt, dass das Kleinkraftrad eine Geschwindigkeit von 52,6 Stundenkilometer erreichen kann. Dies ist nur durch eine Bauartveränderung am Fahrzeug möglich. Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht vorlegen.
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Ohne Führerschein
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